Brandschutz bei Veranstaltungen: Sicherheit an erster Stelle
Jede Veranstaltung – ob Vereinsfest, Konzert oder Karnevalsumzug – zieht Besucher an und erhöht dadurch zwangsläufig das Risiko von Unfällen oder Bränden. Insbesondere kleinere Veranstalter, wie Vereine (Schützen-, Karnevalsvereine, Maigesellschaften etc.), sehen sich hier besonderen Herausforderungen gegenüber. Dabei ist es entscheidend, genau zu wissen, ab wann welche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind und welche Behörden rechtzeitig eingebunden werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften finden Veranstalter in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), den Brandschutzverordnungen der Bundesländer sowie den einschlägigen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Weiterhin relevant sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 (Feuerlöscher) sowie die DIN EN 1838 (Sicherheitsbeleuchtung).
Wann Behörden informieren?
Generell gilt: Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen mehr als 200 Personen und im Freien mehr als 1000 Personen aufnehmen, müssen gemäß Versammlungsstättenverordnung der zuständigen Bauordnungs- oder Ordnungsbehörde rechtzeitig angezeigt werden. Kleinere Veranstaltungen unter diesen Besuchergrenzen benötigen in der Regel keine formelle Anzeige, jedoch empfiehlt es sich für Vereine, sicherheitshalber stets mit dem örtlichen Ordnungsamt in Kontakt zu treten.
Wann wird eine Brandsicherheitswache erforderlich?
Die Entscheidung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, liegt bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Bauaufsichtsbehörde. Diese treffen ihre Entscheidung häufig in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Eine Brandsicherheitswache wird insbesondere dann erforderlich, wenn:
- Offenes Feuer, Pyrotechnik oder andere erhöhte Brandrisiken vorhanden sind
- Veranstaltungen besonders hohe Besucherzahlen haben
- Veranstaltungen in besonders sensiblen Gebäuden (z.B. historische Gebäude, große Hallen) stattfinden
Wann ist ein Sanitätsdienst notwendig?
Ein Sanitätsdienst sollte grundsätzlich erwogen werden bei:
- Veranstaltungen mit etwa 500 oder mehr Besuchern
- Veranstaltungen mit besonderen Risiken (Sportveranstaltungen, Karnevalsumzüge, Schützenfeste, Veranstaltungen mit Alkoholkonsum)
Auch hier sollten Veranstalter frühzeitig Rücksprache mit der örtlichen Ordnungsbehörde halten, um genaue Vorgaben zu erhalten.
Verantwortlichkeiten und praktische Maßnahmen
Der Veranstalter trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit und den Brandschutz bei der Veranstaltung. Diese Verantwortung umfasst insbesondere:
- Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften
- Rechtzeitige Information und Abstimmung mit Behörden und Einsatzkräften
- Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes
- Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern, Mitwirkenden und Helfern
Ein tragisches Beispiel, das verdeutlicht, wie entscheidend eine sorgfältige Planung insbesondere der Flucht- und Rettungswege ist, stellt das Unglück bei der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 dar. Die Untersuchungen und Gerichtsverfahren zeigten, dass mangelhafte Flucht- und Rettungswege wesentlich zu der Katastrophe beitrugen. Veranstalter müssen unbedingt dafür sorgen, dass Rettungswege ausreichend dimensioniert, klar gekennzeichnet und stets zugänglich sind.
Checkliste zur Vorbereitung:
- Flucht- und Rettungswege: Deutlich kennzeichnen, stets freihalten und ausreichend breit dimensionieren.
- Notbeleuchtung: Gemäß DIN EN 1838 installieren und regelmäßig prüfen.
- Brandschutzhelfer: Mindestens zwei geschulte Mitarbeiter gemäß DGUV Information 205-023 vor Ort haben.
- Feuerlöscher: Ausreichend vorhanden und regelmäßig nach ASR A2.2 gewartet.
- Beschilderung: Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandschutzeinrichtungen klar und deutlich kennzeichnen.
- Brandschutzunterweisung: Alle Helfer und Mitarbeiter regelmäßig gemäß § 12 ArbSchG unterweisen.
Besondere Brandschutzmaßnahmen
Bei Verwendung von offenem Feuer oder Pyrotechnik sind zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) und der DGUV-Vorschrift 79 erforderlich. Diese Veranstaltungen sind zwingend rechtzeitig bei der zuständigen Feuerwehr und der Ordnungsbehörde zu melden.
Brandschutzeinrichtungen
Die regelmäßige Wartung und Überprüfung sämtlicher Brandschutzeinrichtungen muss dokumentiert werden.
Fazit
Brandschutz und Sicherheit bei Veranstaltungen sind von zentraler Bedeutung. Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden, gewissenhafte Planung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen für einen sicheren Ablauf jeder Veranstaltung.