
Brandschutzunterweisung – gesetzliche Pflicht
Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie dient der Vorbeugung und soll Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall machen.
Gemäß § 12 ArbSchG muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz unterweisen. Der Brandschutz ist dabei ein essenzieller Bestandteil – auch in reinen Büro-Umgebungen.

Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?
Jeder neue Mitarbeiter muss beim Arbeitsantritt unterwiesen werden. Die Wiederholung erfolgt mindestens einmal jährlich.
Nach Bränden, neuen Maschinen, anderen Arbeitsplätzen oder bei Gefahrstoffen sind zusätzliche Unterweisungen erforderlich.

Der Inhalt der Brandschutzunterweisung
- Verantwortliche Personen im Betrieb
- Typische Brandgefahren im Unternehmen
- Verhalten im Brandfall
- Flucht- und Rettungswege
- Standorte und Einsatz von Löschmitteln
- Betriebliche Notrufnummern
In sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen oder Kliniken sind besonders gründliche Unterweisungen Pflicht.
Optional buchbar: praktische Feuerlöschübung unter Anleitung.