Verhaltensregeln damit der Grillspaß nicht zum Alptraum wird.
Jedes Jahr ereignen sich laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin allein in Deutschland durchschnittlich 4.000 Grillunfälle pro Jahr.
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Dass der Betrieb von Dunstabzugshaube und Kamin/Ofen in einem Zusammenhang steht, ist nicht jedem bekannt. Was Sie beachten müssen, wenn Sie sich über die Anschaffung der beiden Haushaltsgeräte Gedanken machen, erfahren Sie hier
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Weiterlesen: Dunstabzug und Kaminofen - eine gefährliche Kombination
Ein stiller Killer macht immer häufiger Schlagzeilen
In den Medien wird immer häufiger über das Gas "Kohlenstoffmonoxid" berichtet. Rund 4000 Vorfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland, im schlimmsten Falls mit tödlichem Ausgang.
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Fettbrände - eine häufig unterschätze Gefahr
Fettbrände sind Brände von über ihren Brennpunkt erhitzten Speisefetten oder -ölen, typischerweise meist im Küchenbereich auftretend. Besonders problematisch sind Fettbrände, weil Löschversuche mit Wasser zu einer Fettexplosion führen können.
Früher gehörten Fettbrände der Brandklasse B an, jedoch werden sie wegen ihrer besonderen Gefahren und Eigenheiten seit Januar 2005 in der neuen, eigens geschaffenen Brandklasse F geführt. Fette und Öle können sich im hoch erhitzten Zustand selbst entzünden – ein deutliches Unterscheidungsmerkmal zu den in Brandklasse B eingruppierten brennbaren Flüssigkeiten, die in der Regel eine Zündquelle zur Entzündung benötigen.
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Ein wirksames Produkt zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
Fachleute gehen davon aus, dass ca. 90% aller Entstehungsbrände bei rechtzeitiger Entdeckung mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpft werden können. Daher möchten wir Ihnen hier ein paar wertvolle Informationen über dieses Löschgerät liefern.
Alle nach DIN EN 3 genormten Feuerlöscher müssen einheitlich beschriftet sein. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon im Vorfeld mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.
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Einbaupflicht von Rauchwarnmelder
In den vergangenen Jahren haben die meisten Bundesländer ihre Landesbauordnungen insoweit ergänzt, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich bindend ist.
Seit dem 1. April 2013 müssen auch in NRW in Neubauten Rauchwarnmelder angebracht werden. Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, sind bis 31. Dezember 2016 mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
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