Rauchwarnmelder

Einbaupflicht von Rauchwarnmelder

In den vergangenen Jahren haben die meisten Bundesländer ihre Landesbauordnungen insoweit ergänzt, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich bindend ist.

Seit dem 1. April 2013 müssen auch in NRW in Neubauten Rauchwarnmelder angebracht werden. Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, sind bis 31. Dezember 2016 mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch einen Brand, meistens in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern eher der giftige Brandrauch. Die Mehrheit, ca. 95% aller Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken, denn nachts schläft auch der Geruchssinn. Brandrauch enthält eine Vielzahl hoch giftiger Substanzen und führt beim Einatmen innerhalb weniger Minuten zu Bewusstlosigkeit und später zum Tod durch Ersticken.

Rauchwarnmelder retten Leben

Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

  • Menschen, wie auch Tiere, nehmen den Rauch eines Feuers im Schlaf nicht wahr. Rauchwarnmelder sind nicht zuletzt aus diesem Grund vor allem in Schlafbereichen wichtig.
  • Das Schutzziel eines Rauchwarnmelders ist ausschließlich der Personenschutz. Die Schutzfunktion besteht darin, Personen rechtzeitig vor den Gefahren von Brandrauch und Brandgasen in einem Raum zu warnen, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. 
  • Rauchwarnmelder müssen so angebracht werden, dass der Rauch eines Feuers möglicht frühzeitig den Alarm auslöst.
  • Bei einem Brand entstehen schon kurz nach seinem Ausbruch gefährliche Gase, die bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Vor allem das giftige Kohlenmonoxid ist lebensgefährlich.
  • Die regelmäßige Wartung und Funktionskontrolle stellt sicher, dass der Melder im Ernstfall zuverlässig funktioniert und Fehlalarme vermieden werden.

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Wer ist für den Einbau verantwortich?

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen. Tun Sie etwas für die Sicherheit Ihrer Familie. Nutzen Sie im häuslichen Bereich Rauchwarnmelder als ein lebensrettendes Frühwarnsystem.

 

Ein guter Rauchwarnmelder hat ein paar Eigenschaften, die man bei einfachen Geräten nicht findet. Den Rauch eines entstehenden Brandes meldet jeder Rauchwarnmelder - sonst dürfe er gar nicht verkauft werden. Ein Qualitäts-Rauchmelder macht aber einfach viel weniger Ärger. (Quelle: infra-pro Handel und Service GmbH)

Wer sollte Rauchwarnmelder installieren?

Die DIN 14676 legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach der Produktnorm DIN EN 14604 fest. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für eine fachgerechte und rechtlich einwandfreie Installation und den sicheren Betrieb von Rauchwarnmeldern. Um dies sicherzustellen, empfiehlt die DIN 14676 nur Dienstleister zu beauftragen, die über Fachkräfte für Rauchwarnmelder verfügen. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen.

Der Vorteil für Vermieter, eine qualifizierte Fachkraft für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder hinzuzuziehen, liegt auf der Hand:

  • Die Fachkraft kennt die Anforderungen der DIN 14676 und kann auch bei schwierigen Anforderungen (besondere Raumgeometrie, Deckenbalken, Unterzüge, schräge Decken usw.) die beste Position zum Einbau des Rauchwarnmelders bestimmen.
  • Die Fachkraft kennt verschiedene Geräte und kann das Gerät empfehlen, das über die gesamte Lebensdauer von 10 Jahren zuverlässig funktioniert und keinen Ärger macht.
  • Durch die Beschränkung auf den gesetzlich und tatsächlich notwendigen Schutz wird genau die erforderliche Anzahl an Rauchwarnmeldern an den genau richtigen Positionen eingebaut. Ein oder zwei Rauchwarnmelder, die ein Laie vorsichtshalber zusätzlich einbaut, sind meist teurer als der Einsatz eines Profis.

Wir sind VDS zertifizierte Fachkraft.

GERÄTEPASS UND WARTUNGSHEFT FÜR RAUCHWARNMELDE

Rechtssicherheit durch Dokumentation für Eigentümer und Vermieter

>Mit dem Gerätepass und Wartungsheft für Rauchwarnmelder dokumentieren Eigentümer und Mieter den Einbau und die Wartung ihrer Rauchmelder und begrenzen ihre Haftung im Schadensfalle. Dieses Dokument ist für die Praxis entwickelt worden und die einfachste Art, sämtlichen Dokumentations- und Informationsverpflichtungen nachzukommen. Einfache und fachgerechte Dokumentation der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau und zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern. Alle Rauchwarnmelder einer Wohnung oder eines Wohnhauses werden zusammenhängend und lückenlos in einem Heft dokumentiert. Da auch Platz für die Betriebsanleitung in diesem Heft ist, sind alle wichtigen Dokumente immer griffbereit.

Das Heft gibt außerdem Hinweise wo und wie Rauchwarnmelder eingebaut und gewartet werden müssen sowie über das richtige Verhalten im Brandfall.

(Quelle: infra-pro Handel und Service GmbH)

Unser Dienstleistungsangebot

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Wir sind vom VDS geprüft und zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder.

Gemeinsam mit Ihnen planen wir in welchen Räumen und an welcher Stelle Rauchwarnmelder montiert werden müssen. Wir führen eine fachgerechte Montage und Inbetriebnahme mit einer rechtssicheren Dokumentation durch. Auf Wunsch vereinbaren Sie mit uns die jährliche Wartung nach DIN 14676.

Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Beratung mit Kostenvoranschlag.

 

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