Lithium-Ionen-Batterien: sicher lagern und laden im Betrieb

Lithium-Ionen-Akkus

Lithium-Ionen-Akkus stecken heute in Akkuwerkzeugen, E-Bikes, Flurförderzeugen, Notebooks und stationären Energiespeichern. Für Betriebe sind sie praktisch – aber im Schadensfall anspruchsvoll. Dieser Beitrag zeigt konkret, wie Sie Akkus im Unternehmen richtig lagern und laden, welche Regelwerke gelten und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Auf einen Blick

  • Eine eigene öffentlich-rechtliche „Akku-Lagerverordnung" gibt es nicht – maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
  • Wichtigste Leitlinien: VdS 3103 und DGUV Information 205-041.
  • Lagern: kühl, trocken, Ladezustand rund 40–60 %, getrennt bzw. mit Abstand zu Brandlasten.
  • Laden: nicht brennbarer Untergrund, unter Aufsicht, geprüfte Geräte, freie Fluchtwege.
  • Für größere Mengen: feuerbeständige Sicherheitsschränke (Typ 90) mit Überwachung.

Warum das Thema für Betriebe wichtig ist

Wird eine Lithium-Ionen-Zelle beschädigt, überladen oder zu heiß, kann es zum thermischen Durchgehen (Thermal Runaway) kommen: einer sich selbst verstärkenden Reaktion mit hohen Temperaturen, schwer löschbarem Brand und giftigen Gasen (mehr dazu im Beitrag „Wenn Elektroautos brennen"). Solche Ereignisse sind selten – ihre Folgen für Personen, Betrieb und Versicherungsschutz können aber erheblich sein. Vorbeugung lohnt sich daher.

Welche Vorschriften und Regelwerke gelten?

Wichtig zur Einordnung: Eine spezielle, bundesweit einheitliche öffentlich-rechtliche Vorschrift allein für die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien gibt es derzeit nicht. Der Rahmen ergibt sich aus mehreren Quellen:

  • Arbeitsschutzrecht: Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV) geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
  • VdS 3103 – Merkblatt „Lithium-Batterien" der Versicherer, unterscheidet Batterien nach Leistung und nennt konkrete Schutzregeln.
  • DGUV Information 205-041 – „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien" (Stand 2024).
  • Transportrecht (ADR/GGVSEB) – relevant beim Versand und Transport, einschließlich beschädigter Akkus.
  • Vorgaben des Sachversicherers – können über die Mindeststandards hinausgehen.

Das konkrete Schutzniveau richtet sich nach Art, Zustand, Leistung und Menge der Batterien. VdS 3103 teilt Akkus dafür in Leistungskategorien (gering, mittel, hoch) ein.

Lithium-Ionen-Akkus richtig lagern

Bewährte Grundsätze für die Lagerung im Betrieb:

  • Klima: kühl, trocken und frostfrei lagern (Herstellerangaben beachten)
  • Ladezustand: bei längerer Lagerung etwa 40–60 % – weder tiefentladen noch voll geladen
  • Trennung: Bereiche mit leistungsstärkeren Batterien räumlich (Richtwert mind. 5 m) oder baulich feuerbeständig von anderen Bereichen abtrennen
  • Mengenbegrenzung: nur so viele Akkus wie nötig im Arbeitsbereich, größere Mengen separat lagern
  • Brandlasten meiden: Abstand zu brennbaren Materialien, keine Lagerung in Flucht- und Rettungswegen
  • Beschädigte Akkus: getrennt, in geeigneten, nicht brennbaren Behältern sichern und zeitnah fachgerecht entsorgen

Lithium-Ionen-Akkus richtig laden

  • nur geprüfte, passende Ladegeräte verwenden (Original oder gleichwertig)
  • auf nicht brennbarem Untergrund und mit Abstand zu brennbarem Material laden
  • möglichst unter Aufsicht bzw. zu Zeiten mit Anwesenheit laden, nicht unbeaufsichtigt über Nacht
  • Ladeplätze nicht in Flucht- und Rettungswegen einrichten
  • beschädigte oder auffällige Akkus (heiß, verformt, Geruch) nicht laden

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Feuerbeständige Sicherheitsschränke (Typ 90) mit Rauch-/Temperaturüberwachung zum geschützten Lagern und Laden
  • Brandmeldung und ggf. automatische Löschtechnik in größeren Lagerbereichen
  • Betriebsanweisung und regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten
  • klare Zuständigkeiten, Sichtkontrollen und ein Plan für den Umgang mit beschädigten Akkus

So gehen Betriebe konkret vor

  • Erfassen: Welche Akkus, in welcher Menge, Leistung und Nutzung sind im Betrieb vorhanden?
  • Beurteilen: Gefährdungsbeurteilung erstellen bzw. aktualisieren
  • Festlegen: Lager- und Ladekonzept, Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten definieren
  • Umsetzen & schulen: Maßnahmen einführen, Beschäftigte unterweisen, regelmäßig kontrollieren

Häufige Fragen (FAQ)

Gibt es eine gesetzliche Pflicht, Akkus im Sicherheitsschrank zu lagern?

Eine pauschale gesetzliche Schrankpflicht gibt es nicht. Ob ein feuerbeständiger Schrank nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der Menge/Leistung der Akkus sowie aus Vorgaben von VdS und Versicherer.

Dürfen Akkus über Nacht unbeaufsichtigt geladen werden?

Das wird nicht empfohlen. Die DGUV rät, das Laden möglichst unter Aufsicht und auf nicht brennbarem Untergrund durchzuführen. Für unbeaufsichtigtes Laden bieten überwachte Ladeschränke zusätzlichen Schutz.

Wie lagere ich beschädigte Akkus?

Getrennt von intakten Akkus und brennbaren Materialien, in geeigneten nicht brennbaren Behältern, und möglichst zeitnah fachgerecht entsorgen. Für Transport gelten besondere Vorschriften (ADR).

Quellen & Regelwerke

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachpersonal. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Regelwerke und behördlichen Auflagen sowie die Herstellerangaben.

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