Dokumentation & Organisation

Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen lassen

Rechtssichere Brandschutzordnungen (Teil A, B und C) vom Sachverständigenbüro Brandschutz Jäger aus Eschweiler (NRW) – individuell auf Ihr Gebäude und Ihre Nutzung zugeschnitten, normgerecht nach DIN 14096, deutschlandweit. Wir erstellen, überarbeiten und halten Ihre Brandschutzordnung aktuell – und schützen Sie so vor hohen Haftungsrisiken.

Normgerechtnach DIN 14096, Teil A, B & C
RechtssicherHaftungsrisiken minimieren
DeutschlandweitErstellung & Fortschreibung
Sachverständigenbüroüber 27 Jahre Erfahrung

Brandschutzordnung: der Kern Ihrer Brandschutzorganisation

Die Brandschutzordnung regelt den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben: Mit betriebsbezogenen Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen für alle Personen im Gebäude leistet sie einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz – und ist gerade bei der gewerblichen Nutzung eines Gebäudes sehr häufig Pflicht. Dennoch wird das Erstellen und Fortschreiben einer Brandschutzordnung häufig vernachlässigt oder gar als nicht notwendig erachtet.

Brandschutzordnung als Aushang – Verhaltensregeln im Brandfall nach DIN 14096

Warum ist eine Brandschutzordnung so wichtig?

Eine Brandschutzordnung ist zugleich Ihr rechtlicher Schutz und Ihre Absicherung: Nach einem Brand in einem Objekt sind dessen Eigentümer in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Staatsanwaltschaft. Wer dann keine lückenlose Brandschutzdokumentation und Brandschutzorganisation – verbunden mit der teils gesetzlich geforderten Brandschutzordnung – vorweisen kann, ist hohen Haftungsrisiken ausgesetzt.

Eine aktuelle, professionell erstellte Brandschutzordnung belegt, dass Sie Ihre Betreiberpflichten ernst nehmen – im Ernstfall wie gegenüber Behörden und Versicherern.

Was regelt die DIN 14096 für die Brandschutzordnung?

Die DIN 14096 ist die Norm für das Erstellen und Aushängen von Brandschutzordnungen. Eine Brandschutzordnung für einen Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung wird immer individuell nach den notwendigen Brandschutzmaßnahmen erstellt, die sich aus der Nutzung, den Gefahren oder aus speziellen Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen) ergeben. Auch wenn die Brandschutzordnung individuell für ein Gebäude erstellt wird, gibt es Grundsätze, die immer zu beachten sind – die Norm beschreibt sie im Detail, zum Beispiel Vorgaben zum Aussehen (Größe und Schrift) der Brandschutzordnung.

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthält allgemeine und auf ein Objekt speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, zur Brandbekämpfung, zum Verhalten bei Bränden sowie zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.

Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 – Aushang mit rotem Rand und Verhaltensregeln im Brandfall

Brandschutzordnung Teil A, B und C – was ist der Unterschied?

Die DIN 14096 sieht die Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor – jeder Teil richtet sich an einen anderen Personenkreis:

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude aufhalten – auch Besucher und Kunden. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, wird an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – also insbesondere die Beschäftigten. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln zum Verhalten im Brandfall.

Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre normale Betriebstätigkeit hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind – etwa Brandschutzbeauftragte. Dieser Personenkreis wird hier mit der Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen betraut.

ZielgruppeInhaltForm
Teil Aalle Personen im Gebäude – auch Besucher und Kundendie wichtigsten Verhaltensregeln im BrandfallAushang, in der Regel max. eine DIN-A4-Seite, an mehreren Stellen gut sichtbar
Teil BPersonen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Beschäftigte)Regeln gegen Brand- und Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, Verhalten im BrandfallDokument, das den Mitarbeitern ausgehändigt wird – mit dokumentierter Unterweisung
Teil CPersonen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte)Aufgabenbeschreibungen und vorbeugende brandschutztechnische MaßnahmenDokument für den betrauten Personenkreis

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Mindestens alle zwei Jahre ist die Brandschutzordnung durch eine fachkundige Person auf Aktualität zu prüfen – so sieht es die DIN 14096 vor. Unabhängig von dieser Prüfpflicht gilt weiterhin die Pflicht, die Brandschutzordnung stets auf einem aktuellen Stand zu halten: Kommt es zu Änderungen oder Ergänzungen bei den Brandschutzmaßnahmen – etwa durch Umbauten oder Nutzungsänderungen –, ist die Brandschutzordnung unverzüglich zu überarbeiten.

Die Mitarbeiter sind über die Inhalte der Brandschutzordnung zu unterweisen, ferner ist ihnen die Brandschutzordnung auszuhändigen. Damit gewährleistet ist, dass die Mitarbeiter stets über die aktuelle Fassung verfügen, empfiehlt sich eine entsprechende Dokumentation der Unterweisung und der Aushändigung – auch diese Nachweise bereiten wir für Sie vor.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot zur Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Brandschutzordnung an. Auf Wunsch teilen wir Ihnen unsere Referenzen mit.

Was unsere Brandschutzordnung umfasst

  • Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 – individuell für Ihr Objekt und Ihre Nutzung
  • Berücksichtigung besonderer Gefahren und Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen)
  • Normgerechte Aushänge nach den Gestaltungsvorgaben der DIN 14096 (Größe, Schrift)
  • Handlungsanweisungen zu Brandverhütung, Brandbekämpfung und Verhalten im Brand- und Schadenfall
  • Überarbeitung und Fortschreibung bestehender Brandschutzordnungen – inkl. turnusmäßiger Aktualitätsprüfung
  • Vorlagen zur Dokumentation von Unterweisung und Aushändigung an die Mitarbeiter

So läuft die Zusammenarbeit ab

1
Erstgespräch & Objektaufnahme

Wir besprechen Nutzung, Gefahren und besondere Personengruppen Ihres Objekts, sichten vorhandene Unterlagen und klären, welche Teile (A, B, C) Ihre Brandschutzordnung benötigt.

2
Erstellung nach DIN 14096

Wir erstellen Ihre individuelle Brandschutzordnung normgerecht – mit allen objektspezifischen Handlungsanweisungen, Aushängen und Regelungen für den Brandfall.

3
Einführung & Fortschreibung

Sie erhalten die fertigen Dokumente samt Unterlagen für Unterweisung und Aushändigung – auf Wunsch prüfen und aktualisieren wir Ihre Brandschutzordnung turnusmäßig und bei Änderungen.

Podcast: Die Brandschutzordnung und ihre Bedeutung

In diesem Interview erfahren Sie, was eine Brandschutzordnung ist, welche gesetzlichen Vorgaben dahinterstehen und warum sie für Unternehmen unverzichtbar ist. Experten der Brandschutz Jäger GmbH erklären, wie eine individuelle Brandschutzordnung erstellt wird, welche Inhalte wichtig sind und wie Firmen davon profitieren. Ein praxisnaher Einblick in die professionelle Unterstützung beim Thema Brandschutzordnung.

Hören Sie direkt hier rein:

Häufige Fragen zur Brandschutzordnung

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Gerade bei der gewerblichen Nutzung eines Gebäudes ist eine Brandschutzordnung sehr häufig Pflicht – etwa für Sonderbauten und Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung. Typische Beispiele sind Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten sowie Produktions- und Industriebetriebe. Die konkrete Forderung ergibt sich meist aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept oder aus Sonderbauvorschriften – wir prüfen für Sie, was in Ihrem Fall gilt.

Wer darf eine Brandschutzordnung erstellen?

Eine Brandschutzordnung sollte von einer fachkundigen Person mit Brandschutz-Kenntnissen erstellt werden – verantwortlich für das Vorhandensein bleibt der Eigentümer bzw. Betreiber des Gebäudes. In der Praxis übernehmen das Brandschutzbeauftragte oder spezialisierte externe Fachleute. Als Sachverständigenbüro für Brandschutz erstellen wir Brandschutzordnungen normgerecht nach DIN 14096 und übernehmen auf Wunsch auch die vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?

Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall (in der Regel max. eine DIN-A4-Seite, gut sichtbar an mehreren Stellen). Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – also die Beschäftigten – und regelt u. a. die Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung sowie die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte.

Wie oft muss eine Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Die Brandschutzordnung ist mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person auf Aktualität zu prüfen. Darüber hinaus gilt: Bei Änderungen oder Ergänzungen der Brandschutzmaßnahmen – etwa durch Umbau oder Nutzungsänderung – ist sie unverzüglich zu überarbeiten. Die Mitarbeiter sind über Änderungen zu unterweisen, die Aushändigung sollte dokumentiert werden.

Was kostet die Erstellung einer Brandschutzordnung?

Das hängt von Objektgröße, Nutzung und dem Umfang ab – also davon, ob nur Teil A oder die vollständige Brandschutzordnung mit Teil A, B und C benötigt wird. Für kleinere Objekte ist der Aufwand überschaubar, bei Sonderbauten mit komplexer Brandschutzorganisation entsprechend höher. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns ein transparentes, unverbindliches Festpreisangebot.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Unser Sachverständigenbüro sitzt in Eschweiler bei Aachen (NRW) – Brandschutzordnungen erstellen und überarbeiten wir für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in ganz Deutschland.

Ihre Brandschutzordnung fehlt oder ist veraltet?

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot zur Erstellung oder Überarbeitung an – auf Wunsch teilen wir Ihnen unsere Referenzen mit.

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