Externer Brandschutzbeauftragter – Ihr unverzichtbarer Partner für Sicherheit im Unternehmen
Bestellen Sie Ihren externen Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 beim Sachverständigenbüro Brandschutz Jäger aus Eschweiler (NRW) – deutschlandweit. Wir übernehmen Koordination, Überwachung und Dokumentation aller brandschutzrelevanten Aufgaben, führen Schulungen durch und stehen bei behördlichen Abnahmen an Ihrer Seite – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Brandschutz als Chefsache – ohne eigenes Personal zu binden
Brandschutz ist heute ein zentrales Thema für jedes Unternehmen. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern vor allem um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Hier kommt die Brandschutz Jäger GmbH ins Spiel: Als Ihr zuverlässiger Partner übernehmen wir die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten – individuell, praxisnah und rechtssicher.
Unser Team aus qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten zeichnet sich durch langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how im Brandschutz aus. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit: Unser Ziel ist es, Ihnen ein sicheres Gefühl zu geben und Sie in allen Fragen des Brandschutzes spürbar zu entlasten.
Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist ein Fachmann, der Unternehmen dabei unterstützt, die gesetzlichen Anforderungen im Brandschutz zu erfüllen. Er berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement – so beschreibt es die DGUV Information 205-003.
Konkret heißt das: Er wirkt an Brandschutzkonzepten und deren Umsetzung mit, erstellt und aktualisiert die Brandschutzordnung, führt Schulungen und Unterweisungen durch, organisiert Räumungsübungen und ist bei behördlichen Abnahmen und Brandschauen an Ihrer Seite. Anders als ein intern bestellter Mitarbeiter bringt er diese Leistungen als Dienstleister ins Haus – ohne dass Sie eigenes Personal ausbilden und freistellen müssen.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine pauschale gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen gibt es nicht – die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus Sonderbauvorschriften der Länder, aus Auflagen der Baugenehmigung bzw. des Brandschutzkonzepts oder aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Auch Feuerversicherer und vertragliche Vereinbarungen können die Bestellung fordern. Die wichtigsten Auslöser im Überblick:
| Anlass | Wann ein Brandschutzbeauftragter gefordert ist |
|---|---|
| Industriebauten | in der Regel ab mehr als 2.000 m² Geschossfläche in einem Brandabschnitt (Industriebaurichtlinie) |
| Verkaufsstätten | bei mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche, z. B. Einzelhandel und Einkaufszentren (Verkaufsstättenverordnungen der Länder) |
| Krankenhäuser & Pflege | wegen eingeschränkter Mobilität der Personen nach den einschlägigen Verordnungen der Länder fast immer vorgeschrieben |
| Sonderbauten mit Auflagen | wenn Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept die Bestellung als Auflage enthalten |
| Erhöhte Brandgefährdung | wenn die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, ASR A2.2) eine über die normale Brandgefährdung hinausgehende Gefährdung ergibt |
| Versicherer & Verträge | bei Auflagen des Feuerversicherers oder Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten |
Verfügt Ihr Unternehmen über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann kein Mitarbeiter dafür ausgebildet werden, ist die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten der vorgesehene Weg. Der Beauftragte wird schriftlich bzw. vertraglich bestellt, arbeitet in seinem Aufgabenbereich weisungsfrei und wird in Ihre betriebliche Brandschutzorganisation eingebunden. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb betroffen ist, klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Warum ein externer Brandschutzbeauftragter von Brandschutz Jäger?
Weil Sie damit Fachwissen, Entlastung und Kostensicherheit in einem Paket erhalten: Als spezialisiertes Brandschutzunternehmen verfügen wir über langjährige praktische Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen. Dieses fundierte Fachwissen setzen wir gezielt ein, um Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksame, rechtssichere Maßnahmen für Ihr Unternehmen umzusetzen.
Jedes Unternehmen ist anders. Deshalb erhalten Sie bei uns keine Standardlösungen, sondern eine auf Ihre Betriebsabläufe, Gebäude und Gefährdungen abgestimmte Beratung und Betreuung – verständlich, umsetzbar und praxisorientiert.
Spürbare Entlastung Ihrer Mitarbeitenden
Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten übernehmen wir die vollständige Koordination, Überwachung und Dokumentation aller brandschutzrelevanten Aufgaben. Ihre Mitarbeitenden können sich uneingeschränkt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Hohe Kosteneffizienz und Planungssicherheit
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist häufig wirtschaftlicher als die interne Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Freistellung eigener Mitarbeitender. Sie profitieren von klar kalkulierbaren Kosten ohne zusätzlichen Personalaufwand.
Stets aktuelle Kenntnisse der Vorschriften
Brandschutzrechtliche Vorgaben ändern sich regelmäßig. Wir halten Ihr Unternehmen kontinuierlich auf dem aktuellen Stand aller relevanten Gesetze, Normen und Richtlinien und sorgen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen jederzeit erfüllt werden.
Verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Wir verstehen uns als langfristiger Partner an Ihrer Seite. Transparente Kommunikation, feste Ansprechpartner und eine strukturierte Arbeitsweise sorgen für Vertrauen, Sicherheit und das gute Gefühl, im Brandschutz professionell betreut zu sein.
Welche Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003?
Gemäß der DGUV Information 205-003 übernimmt ein Brandschutzbeauftragter eine Vielzahl von Aufgaben – von der Brandschutzordnung über Begehungen und Übungen bis zur Dokumentation. Genau dieses Aufgabenpaket decken wir als Ihr externer Brandschutzbeauftragter vollständig ab. Die wichtigsten Aufgaben im Einzelnen:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln, Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement, z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall) oder für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
Was unsere Betreuung als externer Brandschutzbeauftragter umfasst
- Vertragliche Bestellung und Einbindung in Ihre betriebliche Brandschutzorganisation
- Regelmäßige interne Brandschutzbegehungen sowie Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Abnahmen
- Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungsplänen sowie Alarmplänen
- Schulungen, Unterweisungen und Räumungsübungen – inklusive Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2
- Koordination, Überwachung und lückenlose Dokumentation aller brandschutzrelevanten Aufgaben
- Fester Ansprechpartner, der Sie laufend über neue Gesetze, Normen und Richtlinien informiert
So läuft die Zusammenarbeit ab
Wir besprechen Ihre Situation, sichten vorhandene Unterlagen (Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, Gefährdungsbeurteilung) und klären, ob und in welchem Umfang ein Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb erforderlich ist.
Sie bestellen uns vertraglich als externen Brandschutzbeauftragten. Wir legen Zuständigkeiten und Schnittstellen fest, bauen Ihre Brandschutzorganisation auf bzw. aktualisieren sie und priorisieren die anstehenden Maßnahmen.
Begehungen, Schulungen, Übungen, Behördentermine und Dokumentation laufen kontinuierlich – mit festem Ansprechpartner und klar kalkulierbaren Kosten, laufend angepasst an neue Vorschriften und Änderungen in Ihrem Betrieb.
Haben Sie Fragen zum Thema Brandschutzbeauftragter oder möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – rufen Sie uns direkt an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns darauf, Sie und Ihr Unternehmen sicherer zu machen.
Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine pauschale gesetzliche Pflicht gibt es nicht – die Bestellung wird aber regelmäßig gefordert bei Industriebauten mit mehr als 2.000 m² Geschossfläche je Brandabschnitt (Industriebaurichtlinie), bei Verkaufsstätten über 2.000 m² Verkaufsfläche, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, bei Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept, bei erhöhter Brandgefährdung laut Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, ASR A2.2) sowie bei Anforderungen des Feuerversicherers.
Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter genau?
Er berät und unterstützt den Arbeitgeber gemäß DGUV Information 205-003 in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im Notfallmanagement: Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben, Begehungen und Räumungsübungen durchführen, Beschäftigte unterweisen, Brandschutzhelfer ausbilden, an Brandschauen teilnehmen, Mängel melden und die Beseitigung überwachen – inklusive vollständiger Dokumentation.
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage – üblich sind Stundensätze oder monatliche Pauschalen. Ein externer Brandschutzbeauftragter ist dabei häufig wirtschaftlicher als die interne Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Freistellung eigener Mitarbeitender. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von uns ein transparentes, individuelles Angebot mit klar kalkulierbaren Kosten.
Externer oder interner Brandschutzbeauftragter – was ist besser?
Der interne Weg bindet einen Mitarbeiter dauerhaft: Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Freistellung kosten Zeit und Geld. Der externe Brandschutzbeauftragte bringt aktuelles Fachwissen aus vielen Branchen mit, entlastet Ihre Belegschaft vollständig und ist ohne zusätzlichen Personalaufwand kalkulierbar. Kann kein eigener Mitarbeiter ausgebildet werden, ist die externe Beauftragung ohnehin der vorgesehene Weg.
Welche Qualifikation braucht ein Brandschutzbeauftragter?
Grundlage ist die DGUV Information 205-003: Sie regelt Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten – inklusive regelmäßiger Fortbildung, damit die Kenntnisse aktuell bleiben. Unsere externen Brandschutzbeauftragten sind entsprechend qualifiziert und werden vertraglich bestellt und in Ihre Brandschutzorganisation eingebunden.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Unser Sachverständigenbüro sitzt in Eschweiler bei Aachen (NRW). Als externer Brandschutzbeauftragter betreuen wir Unternehmen in der Region Aachen/Köln/Düsseldorf ebenso wie Standorte in ganz Deutschland – Begehungen und Schulungen führen wir deutschlandweit vor Ort durch.
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