Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen lassen
Normgerechte Flucht- und Rettungspläne vom Sachverständigenbüro Brandschutz Jäger aus Eschweiler (NRW) – nach DIN ISO 23601, ASR A2.3 und ASR A1.3, für Unternehmen, öffentliche Gebäude, kommunale Einrichtungen und das Gastgewerbe, deutschlandweit. Von der Objektaufnahme über die Planerstellung bis zur regelmäßigen Aktualisierung.
Flucht- und Rettungspläne: Pflichtausstattung, die Leben rettet
Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein unverzichtbares Instrument, um im Gefahrenfall Leben zu retten. Er zählt in Deutschland zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung für zahlreiche Einsatzbereiche des öffentlichen Lebens: Ob in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an Unternehmensstandorten, in kommunalen Einrichtungen oder im Gastgewerbe – der Flucht- und Rettungsplan ist allgegenwärtig.
Als Sachverständigenbüro für Brandschutz erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne normgerecht nach DIN ISO 23601 – von der Bestandsaufnahme vor Ort über die Planerstellung bis zur Lieferung des aushangfertigen Plans und der turnusmäßigen Aktualisierung.
Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine visuelle Grundrissdarstellung, die allen im Gebäude befindlichen Personen als Orientierungshilfe über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege dient. Er hat eine klare Aufgabe: Er informiert Personen, die sich ständig oder regelmäßig in einem Gebäude aufhalten (z. B. Mitarbeiter oder Schüler), über das richtige Verhalten im Gefahrenfall – und auch kurzzeitig verweilende Gäste und Besucher profitieren von ihm.
Der Plan verschafft einen Überblick über das Gebäude und vermittelt Wissen zu Fluchtmöglichkeiten sowie zur Rettungs- und Alarmierungsausstattung. Er zeigt zusätzlich die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der brandschutztechnischen Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden und stellt die Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Notfällen dar.
Welche Bestandteile hat ein Flucht- und Rettungsplan?
Ein Flucht- und Rettungsplan besteht aus Grundriss, Informationstafeln und Übersichtskarte – die gestalterischen Vorgaben sind in Deutschland streng genormt:
- Grundriss des Gebäudes: Er muss in Farbe, Maßstab und Mindestwanddicke den Vorgaben der DIN ISO 23601 entsprechen. Neben den Rettungswegen und der Positionsangabe des Betrachters („Standort“) werden Piktogramme zu Erste-Hilfe-Ausstattung, Feuerbekämpfungsmitteln und Alarmierungseinrichtungen eingezeichnet.
- Informationstafeln: Sie informieren über das „Verhalten im Brandfall“ und das „Verhalten bei Unfällen“.
- Übersichtskarte: Sie zeigt die Umgebung des Gebäudes und in der Regel auch die Sammelstelle.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist Pflicht, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern – so verlangt es § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Das ist insbesondere bei unübersichtlichen Fluchtwegsituationen der Fall, etwa in verwinkelten oder mehrgeschossigen Gebäuden, sowie überall dort, wo sich viele ortsunkundige Personen aufhalten. Konkretisiert werden die Anforderungen durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) und ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung); die Gestaltung regelt die DIN ISO 23601. Darüber hinaus können Bauordnungsrecht und Auflagen aus der Baugenehmigung Flucht- und Rettungspläne fordern – etwa für Versammlungsstätten, Schulen, Hotels oder Beherbergungsbetriebe.
Jeder, der für andere Personen verantwortlich ist, sollte das Thema deshalb auf der Agenda haben: Ob Betreiber, Behörden oder Unternehmensführung – der Flucht- und Rettungsplan ist ein wichtiger Bestandteil des Brandschutz- und Evakuierungskonzepts.
Flucht- und Rettungsplan oder Feuerwehrplan – was ist der Unterschied?
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Nutzer des Gebäudes – der Feuerwehrplan nach DIN 14095 an die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Beide Planarten erstellen wir für Sie; die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| Flucht- und Rettungsplan | Feuerwehrplan | |
|---|---|---|
| Norm | DIN ISO 23601 | DIN 14095 |
| Zielgruppe | Mitarbeiter, Schüler, Gäste und Besucher im Gebäude | Feuerwehr und Einsatzkräfte |
| Inhalt | Fluchtwege, Standort des Betrachters, Erste-Hilfe- und Alarmierungseinrichtungen, Feuerbekämpfungsmittel, Sammelstelle, Verhaltensregeln | Objektübersicht mit Zufahrten, Löschwasserversorgung, Brandabschnitten und besonderen Gefahrenstellen |
| Aushang | gut sichtbar im Gebäude entlang der Fluchtwege | Vorhaltung für die Feuerwehr, z. B. an der Brandmeldezentrale |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3, ASR A1.3 | Forderung der Brandschutzdienststelle bzw. Auflage aus der Baugenehmigung |
Wie wird ein Flucht- und Rettungsplan erstellt?
Die Erstellung erfolgt gemäß DIN ISO 23601 – durch fachkundige Ersteller, auf Basis einer Objektbegehung und aktueller Grundrisse. Der Plan wird farbig und mindestens im Format DIN A3 ausgeführt, der Grundriss vorzugsweise im Maßstab 1:100, und lagerichtig zum jeweiligen Standort des Betrachters ausgerichtet.
Wichtig bei Bestandsobjekten: Vorhandene Sicherheitskennzeichen im Objekt nach der alten DIN 4844-2 müssen gegen die aktuellen Versionen ausgetauscht werden, damit die Piktogramme im Plan und die Beschilderung im Gebäude übereinstimmen. Auch das übernehmen wir im Zuge der Planerstellung für Sie.
Aushang, Unterweisung und Aktualisierung
Flucht- und Rettungspläne müssen an gut sichtbaren, jederzeit zugänglichen Stellen ausgehängt werden – typischerweise an Haupteingängen, in Treppenhäusern, an Aufzügen sowie an Flurgabelungen und Abzweigungen der Fluchtwege. In Arbeitsstätten und Betrieben sollten die Pläne außerdem in den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Angestellten und Mitarbeiter als Schulungsmittel verwendet und erläutert werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden: Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sind sie unverzüglich anzupassen, und mindestens alle 2 Jahre sind sie von einem Sachkundigen auf Aktualität zu prüfen. Gern übernehmen wir diesen Prüf- und Aktualisierungsservice turnusmäßig für Ihre Objekte.
Werte sind versicherbar – der Verlust an Menschenleben jedoch unwiederbringlich. Ein gut gestalteter Flucht- und Rettungsplan kann aktiv dazu beitragen, Leben zu retten. Daher sollte er stets die notwendige Relevanz erfahren.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot zur Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Flucht- und Rettungspläne an. Auf Wunsch teilen wir Ihnen unsere Referenzen mit.
Was unsere Flucht- und Rettungspläne umfassen
- Objektbegehung und Bestandsaufnahme vor Ort – inklusive Abgleich mit vorhandenen Grundrissen
- Normgerechte Planerstellung nach DIN ISO 23601 (Farbe, Maßstab, Mindestwanddicke, Piktogramme)
- Grundriss mit Rettungswegen, Standortangabe, Erste-Hilfe-, Alarmierungs- und Feuerbekämpfungseinrichtungen
- Informationstafeln „Verhalten im Brandfall“ und „Verhalten bei Unfällen“ sowie Übersichtskarte mit Sammelstelle
- Prüfung der Bestandsbeschilderung – Austausch alter Kennzeichen nach DIN 4844-2 gegen aktuelle Versionen
- Turnusmäßige Prüfung und Aktualisierung Ihrer Pläne – mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen
So läuft die Zusammenarbeit ab
Wir besprechen Ihr Objekt, sichten vorhandene Grundrisse und klären den Bedarf – von der Anzahl der Aushangorte bis zu Sonderanforderungen aus Baugenehmigung oder Gefährdungsbeurteilung.
Bestandsaufnahme vor Ort, anschließend normgerechte Erstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – farbig, lagerichtig und aushangfertig.
Sie erhalten die fertigen Pläne für alle Aushangorte. Auf Wunsch prüfen und aktualisieren wir Ihre Pläne turnusmäßig – mindestens alle 2 Jahre und bei jeder baulichen Änderung.
Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Ein Flucht- und Rettungsplan ist Pflicht, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) – etwa bei unübersichtlichen Fluchtwegen, mehrgeschossigen oder verwinkelten Gebäuden und überall dort, wo sich ortsunkundige Personen aufhalten. Zusätzlich können Baugenehmigung oder Bauordnungsrecht Flucht- und Rettungspläne fordern, z. B. für Versammlungsstätten, Schulen, Hotels oder Beherbergungsbetriebe. Die Anforderungen konkretisieren ASR A2.3 und ASR A1.3.
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Flucht- und Rettungspläne dürfen nur von fachkundigen Personen erstellt werden – etwa Brandschutz-Sachverständigen, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragten mit entsprechender Qualifikation. Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber bzw. Betreiber; in der Praxis wird die Erstellung meist an spezialisierte Dienstleister vergeben. Als Sachverständigenbüro für Brandschutz erstellen wir Ihre Pläne normgerecht nach DIN ISO 23601.
Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?
Flucht- und Rettungspläne sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen und stets auf aktuellem Stand zu halten. Bei jeder baulichen oder organisatorischen Änderung – etwa neuen Wänden, geänderten Fluchtwegen oder versetzten Feuerlöschern – muss der Plan unverzüglich angepasst werden.
Wo müssen Flucht- und Rettungspläne ausgehängt werden?
An gut sichtbaren, jederzeit zugänglichen Stellen entlang der Fluchtwege – typischerweise an Haupteingängen, in Treppenhäusern, an Aufzügen sowie an Flurgabelungen und Abzweigungen. Der Plan muss lagerichtig zum Standort des Betrachters ausgerichtet sein, damit die Orientierung im Ernstfall sofort gelingt.
Welches Format und welchen Maßstab schreibt die DIN ISO 23601 vor?
Flucht- und Rettungspläne werden farbig und mindestens im Format DIN A3 ausgeführt; der Grundriss ist vorzugsweise im Maßstab 1:100 darzustellen. Farben, Piktogramme und Mindestwanddicken sind durch die DIN ISO 23601 genormt – vorhandene Kennzeichen nach der alten DIN 4844-2 müssen gegen die aktuellen Versionen ausgetauscht werden.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Unser Sachverständigenbüro sitzt in Eschweiler bei Aachen (NRW) – Flucht- und Rettungspläne erstellen und aktualisieren wir für Objekte in ganz Deutschland, von der einzelnen Betriebsstätte bis zum Standortportfolio.
Ihre Flucht- und Rettungspläne fehlen oder sind veraltet?
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot zur Erstellung oder Überarbeitung an – auf Wunsch nennen wir Ihnen gern Referenzen.
