Schulung & Seminar

Brandschutzunterweisung für Mitarbeiter – jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 ArbSchG

Die Brandschutzunterweisung ist für jeden Arbeitgeber gesetzliche Pflicht – für alle Beschäftigten, mindestens einmal jährlich, auch im reinen Bürobetrieb. Das Sachverständigenbüro Brandschutz Jäger aus Eschweiler (NRW) unterweist Ihre Mitarbeiter praxisnah und rechtssicher direkt in Ihrem Betrieb – deutschlandweit, auf Wunsch inklusive praktischer Feuerlöschübung.

Gesetzliche Pflicht§ 12 ArbSchG & DGUV Vorschrift 1
Mindestens jährlichfür alle Beschäftigten
PraxisnahFeuerlöschübung optional buchbar
Sachverständigenbüroüber 27 Jahre Erfahrung

Brandschutzunterweisung: fester Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes

Die Brandschutzunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie dient der Vorbeugung und macht Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall: Wer Brandgefahren kennt, Fluchtwege findet und einen Feuerlöscher richtig einsetzt, kann im Brandfall Leben retten und Schäden begrenzen.

Als Sachverständigenbüro für Brandschutz führen wir die Unterweisung direkt bei Ihnen im Betrieb durch – zugeschnitten auf Ihre Arbeitsplätze, Ihre Brandgefahren und Ihre betriebliche Brandschutzordnung. So erfüllen Sie Ihre Unternehmerpflichten nachweisbar und Ihre Beschäftigten wissen im Ernstfall, was zu tun ist.

Brandschutzunterweisung im Betrieb – Schulung der Mitarbeiter zum Verhalten im Brandfall

Ist die Brandschutzunterweisung gesetzlich Pflicht?

Ja. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Der Brandschutz ist dabei ein essenzieller Bestandteil – auch in reinen Büro-Umgebungen.

Konkretisiert wird die Pflicht durch § 4 DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), der eine mindestens jährliche Wiederholung verlangt, sowie durch die Technische Regel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“). Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten – unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsart. Fehlende Unterweisungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden – jährliche Wiederholung

Wie oft muss eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Jeder neue Mitarbeiter muss bereits beim Arbeitsantritt unterwiesen werden; danach ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Darüber hinaus sind anlassbezogene Zusatz-Unterweisungen erforderlich: nach Bränden im Betrieb, bei neuen Maschinen, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder wenn mit Gefahrstoffen umgegangen wird. In risikobehafteten Bereichen können kürzere Intervalle sinnvoll oder vorgeschrieben sein.

AnlassWann unterweisen?Grundlage
Erstunterweisungvor Arbeitsaufnahme, bei Arbeitsantritt jedes neuen Mitarbeiters§ 12 ArbSchG
Wiederholungmindestens einmal jährlich, für alle Beschäftigten§ 4 DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2
Anlassbezogennach Bränden, bei neuen Maschinen, anderen Arbeitsplätzen oder Umgang mit Gefahrstoffen§ 12 ArbSchG (Anpassung an Gefährdungslage)
Sensible Bereichebesonders gründliche Unterweisungen, z. B. in Pflegeheimen und Klinikenerhöhte Schutzanforderungen der Nutzung
Inhalte der Brandschutzunterweisung – Schulung zu Brandgefahren, Fluchtwegen und Löschmitteln

Welche Inhalte hat eine Brandschutzunterweisung?

Die Unterweisung deckt alle Themen ab, die Ihre Beschäftigten für die Vorbeugung und den Ernstfall kennen müssen – angepasst an die konkreten Gefahren Ihres Betriebs:

  • Verantwortliche Personen im Betrieb
  • Typische Brandgefahren im Unternehmen
  • Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege
  • Standorte und Einsatz von Löschmitteln
  • Betriebliche Notrufnummern

In sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen oder Kliniken sind besonders gründliche Unterweisungen Pflicht – hier gehen wir vertieft auf Evakuierung und den Schutz hilfebedürftiger Personen ein.

Wer darf die Brandschutzunterweisung durchführen?

Jede fachkundige Person, die der Arbeitgeber damit beauftragt – das kann der Arbeitgeber selbst sein, eine Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein interner bzw. externer Brandschutzbeauftragter. In der Praxis lohnt sich der externe Profi: Unsere Sachverständigen bringen aktuelles Fachwissen, anschauliche Praxisbeispiele und die nötige Fachkunde mit – und Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation mit Datum, Teilnehmerliste, Inhalten und Unterschriften als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Brandschutzunterweisung oder Brandschutzhelfer-Ausbildung – was ist der Unterschied?

Die Brandschutzunterweisung ist für alle Mitarbeiter verpflichtend – die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine zusätzliche, vertiefte Qualifikation für einen Teil der Belegschaft. Brandschutzhelfer (nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023) erhalten über die Unterweisung hinaus eine gesonderte Ausbildung mit praktischer Löschübung, um im Brandfall Entstehungsbrände zu bekämpfen und die Evakuierung zu unterstützen. Beide Maßnahmen ergänzen sich – gern kombinieren wir sie in einem Termin. Und auch für alle übrigen Mitarbeiter gilt: Optional buchbar ist eine praktische Feuerlöschübung unter Anleitung – der Umgang mit dem Feuerlöscher prägt sich am besten ein, wenn man ihn einmal selbst erlebt hat.

Was unsere Brandschutzunterweisung umfasst

  • Unterweisung direkt in Ihrem Betrieb – abgestimmt auf Ihre Arbeitsplätze und Brandgefahren
  • Alle Pflichtinhalte: Verantwortliche, Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Löschmittel, Notrufnummern
  • Erstunterweisung neuer Mitarbeiter, jährliche Wiederholung und anlassbezogene Unterweisungen
  • Vertiefte Unterweisung für sensible Bereiche wie Pflegeheime und Kliniken
  • Optional: praktische Feuerlöschübung unter Anleitung
  • Rechtssichere Dokumentation mit Teilnehmernachweis für Behörden und Versicherer

So läuft die Zusammenarbeit ab

1
Terminabstimmung & Vorbereitung

Wir klären Teilnehmerzahl, Branche und Besonderheiten Ihres Betriebs und stimmen Inhalte und Termin ab – auf Wunsch mit praktischer Feuerlöschübung.

2
Unterweisung in Ihrem Betrieb

Unsere Sachverständigen unterweisen Ihre Mitarbeiter praxisnah vor Ort – mit Beispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld, Ihren Fluchtwegen und Ihren Löschmitteln.

3
Dokumentation & Wiedervorlage

Sie erhalten die vollständige Unterweisungsdokumentation mit Teilnehmerliste. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an die jährliche Wiederholung.

Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung

Wie oft ist die Brandschutzunterweisung Pflicht?

Mindestens einmal jährlich – zusätzlich muss jeder neue Mitarbeiter bereits beim Arbeitsantritt unterwiesen werden. Anlassbezogene Unterweisungen kommen hinzu: nach Bränden, bei neuen Maschinen, anderen Arbeitsplätzen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen. Grundlage sind § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1.

Wer muss an der Brandschutzunterweisung teilnehmen?

Alle Beschäftigten – unabhängig von Arbeitszeit und Beschäftigungsart, also auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Die Pflicht gilt in jeder Branche, auch in reinen Büro-Umgebungen. In sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen oder Kliniken sind besonders gründliche Unterweisungen Pflicht.

Wie lange dauert eine Brandschutzunterweisung?

Für die jährliche Kompakt-Unterweisung werden häufig etwa 15 bis 20 Minuten als Richtwert genannt – in der Praxis richtet sich die Dauer nach Betriebsgröße, Brandgefahren und Fragen der Teilnehmer. Mit praktischer Feuerlöschübung planen Sie entsprechend mehr Zeit ein. Den genauen Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Ist eine Online-Brandschutzunterweisung zulässig?

Grundsätzlich ja: Unterweisungen mithilfe elektronischer Mittel sind nach den Anforderungen der DGUV zulässig, wenn eine Verständnisprüfung erfolgt und die Durchführung dokumentiert wird. Betriebsspezifische Inhalte wie Fluchtwege und Löschmittel-Standorte sowie die praktische Feuerlöschübung lassen sich jedoch am besten vor Ort vermitteln – wir empfehlen daher die Präsenzunterweisung im Betrieb.

Was droht, wenn die Brandschutzunterweisung fehlt?

Fehlende oder nicht nachweisbare Unterweisungen können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Im Schadenfall drohen zudem Probleme mit dem Versicherungsschutz und persönliche Haftungsrisiken für den Arbeitgeber. Deshalb dokumentieren wir jede Unterweisung schriftlich mit Datum, Inhalten, Teilnehmerliste und Unterschriften.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Unser Sachverständigenbüro sitzt in Eschweiler bei Aachen (NRW). Brandschutzunterweisungen führen wir bei Kunden in ganz Deutschland durch – direkt vor Ort in Ihrem Betrieb, auf Wunsch an mehreren Standorten.

Jährliche Brandschutzunterweisung fällig?

Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin – praxisnah in Ihrem Betrieb, auf Wunsch mit Feuerlöschübung.

Termin anfragen