Ein wirksames Produkt zur Bekämpfung von Entstehungsbränden
Fachleute gehen davon aus, dass ca. 90% aller Entstehungsbrände bei rechtzeitiger Entdeckung mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpft werden können. Daher möchten wir Ihnen hier ein paar wertvolle Informationen über dieses Löschgerät liefern.
Alle nach DIN EN 3 genormten Feuerlöscher müssen einheitlich beschriftet sein. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon im Vorfeld mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.
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Erhöhte Brandgefahr zur Weihnachtszeit
Jährlich sind durch Weihnachtsbaumbrände und brennende Adventsgestecke erhebliche Personen- und Sachschäden zu beklagen. Tannenzweige trocknen sehr schnell aus und brennen dann schlagartig ab.
Hier sind zehn Tipps, wie Sie einen Brand zur Weihnachtszeit vermeiden:
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Weiterlesen: Brandgefahr bei Weihnachtsbäumen und Adventsgestecken
Einbaupflicht von Rauchwarnmelder
In den vergangenen Jahren haben die meisten Bundesländer ihre Landesbauordnungen insoweit ergänzt, dass die Aus- und Nachrüstung von Wohngebäuden und Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmeldern gesetzlich bindend ist.
Seit dem 1. April 2013 müssen auch in NRW in Neubauten Rauchwarnmelder angebracht werden. Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, sind bis 31. Dezember 2016 mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
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