Brandschutzhelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl & Nutzen

Brandschutzhelfer werden in manchen Betrieben als lästige Pflicht empfunden. Dabei sind sie im Ernstfall oft die ersten, die reagieren – und können einen Entstehungsbrand stoppen, bevor er gefährlich wird. Dieser Beitrag klärt, was vorgeschrieben ist, wie viele Helfer Sie brauchen und warum sich die Ausbildung wirklich lohnt.

Auf einen Blick

  • Die Benennung von Brandschutzhelfern ist Pflicht (§ 10 ArbSchG).
  • Richtwert bei normaler Brandgefährdung: 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2) – die genaue Zahl ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
  • Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis (mit Löschübung), Inhalte nach DGUV Information 205-023.
  • Auffrischung empfohlen alle 3 bis 5 Jahre sowie bei betrieblichen Änderungen.

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und dafür eine angemessene Zahl von Beschäftigten benennen sowie durch Unterweisung und praktische Übungen befähigen. Konkretisiert wird dies durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" und die DGUV Information 205-023. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße – auch kleine Betriebe sind betroffen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büronutzung). Das ist aber kein starrer Wert: Die tatsächlich erforderliche Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Mehr Helfer können nötig sein bei:

  • erhöhter Brandgefährdung (z. B. Produktion, Lager mit Brandlasten)
  • vielen anwesenden Personen oder Publikumsverkehr
  • Personen, die auf Hilfe angewiesen sind
  • Schichtbetrieb, mehreren Gebäuden oder Etagen

Wichtig: Es müssen genügend Helfer jederzeit anwesend sein. Urlaub, Krankheit und Schichten sollten bei der Planung berücksichtigt werden – die 5 % sind eine Untergrenze für den Normalfall, kein Maximum.

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Was lernt ein Brandschutzhelfer?

Die Ausbildung richtet sich nach der DGUV Information 205-023 und verbindet Theorie mit Praxis:

  • Grundlagen: Verbrennung, Brand- und Explosionsgefahren
  • betriebliche Brandschutzorganisation und Verhalten im Brandfall
  • Funktion und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
  • praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Eine Wiederholung der Ausbildung wird in Abständen von 3 bis 5 Jahren empfohlen – und immer dann, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern (Umbau, neue Gefährdungen, neue Anlagen). So bleiben Wissen und Handlungssicherheit erhalten.

Lästige Vorgabe oder sinnvoller Helfer?

Die ehrliche Antwort: Es ist beides – eine gesetzliche Pflicht und ein echter Sicherheitsgewinn. Die meisten Brände entstehen klein. Wer in den ersten Minuten richtig reagiert, kann Schlimmeres verhindern. Brandschutzhelfer bringen dafür den entscheidenden Vorteil:

  • schnelle, geübte Reaktion auf Entstehungsbrände
  • geordnete Unterstützung bei der Räumung
  • weniger Personen- und Sachschäden, kürzere Betriebsunterbrechung
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Stärkung des Versicherungsschutzes
  • mehr Sicherheitsbewusstsein im gesamten Team

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Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. § 10 ArbSchG gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch in kleinen Betrieben muss mindestens eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern benannt und befähigt werden.

Sind 5 % immer ausreichend?

Nicht zwingend. 5 % sind ein Richtwert für normale Brandgefährdung. Bei erhöhter Gefährdung, viel Publikumsverkehr, Schichtbetrieb oder hilfebedürftigen Personen können mehr Helfer erforderlich sein. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Eine Grundausbildung umfasst in der Regel einen kompakten Theorieteil und eine praktische Löschübung und ist meist an einem halben bis ganzen Tag absolvierbar – abhängig von Teilnehmerzahl und betrieblichen Inhalten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachpersonal. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Technischen Regeln und behördlichen Auflagen.

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  • Welche Kenntnisse sind Pflicht – und welche Extras lohnen sich?
  • Wie läuft die Schulung ab, und wer darf daran teilnehmen?
  • Welche gesetzlichen Grundlagen müssen Sie kennen?
  • Praxis-Tipps: Richtiges Verhalten im Notfall und Feuerlöschübungen
  • Erfahrungsberichte von Teilnehmer:innen und Ausbilder:innen

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