Brandschutzhelfer & Räumungsübung: Pflicht, Umfang und Praxis

Brandschutzhelfer und Räumungsübungen gehören zum organisatorischen Brandschutz jedes Betriebs. Beides ist keine Schikane, sondern sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist. Dieser Beitrag erklärt Pflicht, Umfang und die praktische Umsetzung.

Auf einen Blick

  • Arbeitgeber müssen Brandschutzhelfer benennen und ausbilden.
  • Anhaltswert nach ASR A2.2: rund 5 % der Beschäftigten (bei normaler Brandgefährdung).
  • Ausbildung mit Theorie und Praxis (Löschübung).
  • Räumungsübungen machen Abläufe sicher und decken Schwachstellen auf.
  • Bedarf ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzhelfer: Pflicht und Anzahl

Nach § 10 ArbSchG und der ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden. Als Anhaltswert nennt die ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung rund 5 % der Beschäftigten. Mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Anwesenden, Schichtbetrieb, großer Ausdehnung oder der Anwesenheit von Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Wie viele Brandschutzhelfer Sie konkret brauchen, können Sie mit unserem Brandschutzhelfer-Rechner abschätzen. Maßgeblich bleibt die Gefährdungsbeurteilung.

Was Brandschutzhelfer können müssen

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes.
  • Kenntnis der betrieblichen Brandschutzorganisation.
  • Funktion und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen – mit praktischer Löschübung.
  • Verhalten im Brandfall und Unterstützung bei der Räumung.

Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden (Anhaltswert: alle 3–5 Jahre).

Räumungsübungen in der Praxis

Eine Räumungsübung zeigt, ob Alarmierung, Wege, Zuständigkeiten und Sammelplatz im Ernstfall funktionieren. Empfehlenswert ist ein Ablauf mit klaren Rollen (Räumungshelfer, Sammelplatzverantwortliche), einer realistischen Alarmierung und einer Nachbesprechung, in der Schwachstellen dokumentiert und behoben werden. Mehr zu Verantwortung und Abläufen im Beitrag Räumung und Evakuierung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Als Anhaltswert gelten rund 5 % der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und kann höher liegen.

Wie oft sind Räumungsübungen nötig?

Es gibt kein starres Intervall für alle Betriebe; in vielen Fällen wird ein mehrjähriger Rhythmus empfohlen, in Sonderbauten (z. B. Schulen, Beherbergung) oft häufiger. Maßgeblich sind Nutzung und Auflagen.

Muss die Ausbildung praktisch sein?

Ja. Zur Ausbildung gehört eine praktische Löschübung, damit Helfer im Ernstfall sicher mit Feuerlöschern umgehen können.

Quellen & Regelwerke

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände (Brandschutzhelfer)
  • DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer

Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Beratung. Umfang und Häufigkeit richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der Nutzung und den geltenden Vorschriften.