E-Auto-Ladestationen auf dem Firmengelände: Brandschutz beachten

Immer mehr Unternehmen errichten Ladepunkte für E-Fahrzeuge – auf dem Parkplatz, im Fuhrpark oder in der Tiefgarage. Aus Brandschutzsicht ist das kein Selbstläufer: Das Brandschutzkonzept muss passen, und Aufstellung sowie Technik müssen stimmen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Auf einen Blick

  • Bei neuen Ladepunkten ggf. das Brandschutzkonzept anpassen.
  • Am Ladepunkt keine brennbaren Materialien lagern.
  • Fachgerechte Elektroinstallation mit Schutzeinrichtungen und Erstprüfung.
  • Not-Aus und gute Zugänglichkeit für die Feuerwehr einplanen.
  • Vorgaben von Bauaufsicht, Sachversicherer und Konzept beachten (z. B. VdS 3885).

Warum Brandschutz bei Ladepunkten?

Die Ladeinfrastruktur selbst ist bei fachgerechter Ausführung beherrschbar. Kritisch sind vor allem Elektrofehler, ungeeignete Installationen und die besondere Dynamik von Lithium-Ionen-Akku-Bränden. Deshalb sind Planung, Aufstellort und Technik entscheidend – insbesondere in geschlossenen Garagen.

Anforderungen an die Ladeinfrastruktur

  • Anschluss über eine geeignete Verteilung; jeder Ladepunkt mit Überstrom- und Fehlerstromschutz.
  • Erstprüfung nach VDE 0100-600 durch eine Elektrofachkraft vor Inbetriebnahme; wiederkehrende Prüfungen.
  • Ladepunkte sinnvoll positionieren – möglichst nahe an Ein-/Ausfahrten, gute Erreichbarkeit für die Feuerwehr.
  • Zentralen Not-Aus vorsehen.

Aufstellung & Umgebung

Am Ladepunkt dürfen – ob im Freien oder in einer Garage – keine brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien gelagert werden. Halten Sie Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten frei.

Brandschutzkonzept & Abstimmung

Vor der Installation sollte geprüft werden, was das Brandschutzkonzept, die Bauaufsichtsbehörde, der Sachversicherer und ggf. die Brandschutzdienststelle vorgeben. Für Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen gibt es z. B. die VdS 3885. Anforderungen können je nach Bundesland und Objekt variieren – pauschale Aussagen greifen zu kurz.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauchen wir für Ladepunkte ein neues Brandschutzkonzept?

Oft muss das bestehende Konzept angepasst werden – ob und wie, hängt von Anzahl, Standort (z. B. Tiefgarage) und Objekt ab. Klären Sie das frühzeitig mit den zuständigen Stellen.

Sind E-Autos in der Tiefgarage gefährlicher?

Nicht pauschal. Die Statistik zeigt keine generell höhere Brandhäufigkeit, ein Akkubrand ist aber schwer zu löschen. Deshalb sind Konzept, Lüftung, Zugänglichkeit und Technik entscheidend.

Wer muss die Ladeinfrastruktur prüfen?

Eine Elektrofachkraft (Erstprüfung nach VDE 0100-600), zudem wiederkehrende Prüfungen. Die Verantwortung für Betrieb und Nachweise liegt beim Betreiber.

Quellen & Regelwerke

  • VdS 3885 – Elektrofahrzeuge in (geschlossenen) Garagen
  • VDE 0100-600 – Erstprüfung elektrischer Anlagen
  • Garagenverordnung des Landes / Brandschutzkonzept / Sachversicherer
  • VDI-Empfehlungen zum Brandschutz bei Elektrofahrzeugen

Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Planung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften, das Brandschutzkonzept, die Vorgaben des Sachversicherers und der Bauaufsicht im Einzelfall.