Heißarbeiten im Betrieb: Wann Sie einen Schweißerlaubnisschein brauchen

Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten – kostenlose Vorlage der Brandschutz Jäger GmbH

Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Auftauen – sogenannte Heißarbeiten zählen zu den häufigsten Brandursachen in Betrieben. Viele dieser Brände entstehen nicht während der Arbeiten, sondern Stunden später aus unbemerkten Glutnestern. Der Schweißerlaubnisschein (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) sorgt dafür, dass vor, während und nach den Arbeiten an alles gedacht wird. Hier erfahren Sie, wann er Pflicht ist, wer ihn ausstellt – und Sie können unsere Vorlage kostenlos herunterladen.

Schweißerlaubnisschein kostenlos herunterladen

Unsere Mustervorlage „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ (PDF, 1 Seite, direkt ausfüllbar) deckt alle fünf Schritte ab: Angaben zur Arbeitsstelle, Maßnahmen vor Beginn, während der Arbeiten, Nachkontrolle und Unterschriften.

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Auf einen Blick

  • Heißarbeiten = Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen, Trennschleifen & Co. – überall dort, wo Funken, Flammen oder heiße Oberflächen entstehen.
  • Außerhalb ständiger, dafür eingerichteter Arbeitsplätze gilt: nur mit schriftlicher Erlaubnis (Erlaubnisschein).
  • Gefahrenbereich: Funken fliegen ca. 10 m seitlich und fallen aus 4 m Höhe – vorher räumen, abdecken, abdichten.
  • Brandwache während der Arbeiten, Nachkontrolle über mehrere Stunden danach.
  • Ohne Erlaubnisschein drohen im Schadenfall Haftung und Kürzungen beim Versicherungsschutz.

Was zählt zu Heißarbeiten?

Heißarbeiten (auch: feuergefährliche Arbeiten) sind alle Tätigkeiten, bei denen offene Flammen, Funkenflug oder starke Erwärmung auftreten – typischerweise Schweißen, Brennschneiden, Löten, Auftauen und Trennschleifen. Das Tückische: Der Funkenflug reicht deutlich weiter, als man intuitiv annimmt, und glühende Partikel können durch Fugen, Öffnungen und Durchbrüche in benachbarte Räume oder Hohlräume gelangen. Dort schwelen sie oft stundenlang unbemerkt, bevor ein offener Brand ausbricht – häufig nach Feierabend, wenn niemand mehr im Gebäude ist.

Warum der Erlaubnisschein Pflicht ist

Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen (Arbeitsschutzgesetz §§ 5–6, DGUV Vorschrift 1). Für feuergefährliche Arbeiten außerhalb ständiger, dafür eingerichteter Arbeitsplätze konkretisieren die DGUV Information 205-002 („Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten“) und die Richtlinie VdS 2008 der Sachversicherer das Vorgehen: Die Arbeiten dürfen erst nach einer schriftlichen Erlaubnis beginnen, in der die Sicherheitsmaßnahmen festgelegt und verbindlich abgezeichnet sind.

Auch der Sachversicherer verlangt in seinen Sicherheitsvorschriften in aller Regel einen Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten. Wird er nicht geführt und brennt es, kann der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen – im Extremfall erheblich. Der Schein ist also nicht Bürokratie, sondern Ihr Nachweis, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.

Wann ist ein Erlaubnisschein erforderlich?

Immer dann, wenn Heißarbeiten außerhalb ständiger, dafür vorgesehener Arbeitsplätze (z. B. der Schweißerei) stattfinden. Typische Beispiele:

  • Dacharbeiten mit Schweißbahnen und Brenner,
  • Umbau und Instandhaltung: Trennschleifen an Stahlteilen, Schweißen an Rohrleitungen oder Geländern,
  • Lötarbeiten an Heizungs- oder Sanitärinstallationen im Bestand,
  • Auftauen eingefrorener Leitungen mit Flamme oder Heißluft,
  • Arbeiten durch Fremdfirmen und Handwerker auf Ihrem Betriebsgelände – hier stellt der Auftraggeber/Betreiber die Erlaubnis aus, nicht die Fremdfirma selbst.

Die drei Rollen auf dem Erlaubnisschein

  • Erlaubniserteiler (Betreiber/beauftragte Person): beurteilt die Gefahr vor Ort, legt die Sicherheitsmaßnahmen fest und gibt die Arbeiten frei.
  • Ausführende(r): bestätigt, die festgelegten Maßnahmen zu kennen und einzuhalten – das gilt ausdrücklich auch für Beschäftigte von Fremdfirmen.
  • Brandwache/Brandposten: beobachtet während der Arbeiten den Gefahrenbereich (auch angrenzende Räume!), hält Löschmittel griffbereit und übernimmt die Nachkontrolle.

So ist der Erlaubnisschein aufgebaut

Unsere Vorlage führt in fünf Schritten durch den kompletten Ablauf:

  • 1 – Angaben zur Arbeitsstelle: Betrieb, Arbeitsort, Datum/Uhrzeit, Art der Arbeiten, Ausführende.
  • 2 – Maßnahmen vor Beginn: brennbare Stoffe und Staubablagerungen aus dem Gefahrenbereich (ca. 10 m seitlich, 4 m hoch) entfernen, nicht entfernbare Teile abdecken, Öffnungen und Fugen abdichten, Explosionsgefahr beseitigen, Löschmittel bereitstellen, Brandwache benennen.
  • 3 – Während der Arbeiten: Brandwache anwesend, Löschmittel griffbereit, Nachbarbereiche im Blick.
  • 4 – Nachkontrolle: Arbeitsstelle und Umgebung kontrollieren – auch verdeckte Glutnester – und die Kontrollen über mehrere Stunden wiederholen, mit dokumentierter letzter Kontrolle.
  • 5 – Erlaubnis und Unterschriften: Erlaubniserteiler, Ausführende(r) und Brandwache zeichnen ab.

Die unterschätzte Nachkontrolle

Die meisten Brände durch Heißarbeiten entstehen nach Abschluss der Arbeiten. Glutnester in Dämmstoffen, Hohlräumen oder Staubablagerungen brauchen Stunden, bis sie durchzünden. Deshalb gehört zur Nachkontrolle mehr als ein kurzer Blick beim Einpacken: Der Gefahrenbereich wird wiederholt über mehrere Stunden kontrolliert – je nach Gefährdung auch deutlich länger – und die letzte Kontrolle mit Uhrzeit und Namen dokumentiert.

Typische Fehler in der Praxis

  • Mündliche Freigabe statt Schein: Im Schadenfall zählt nur, was dokumentiert ist.
  • Schein wird erst nach Arbeitsbeginn ausgefüllt – dann ist die Gefährdungsbeurteilung vor Ort schon übersprungen.
  • Brandwache eingespart oder mit dem Ausführenden gleichgesetzt, obwohl dieser den Funkenflug hinter sich nicht sehen kann.
  • Nachkontrolle zu kurz oder gar nicht – der Klassiker bei Bränden in der Nacht nach Dacharbeiten.
  • Fremdfirmen nicht eingebunden: Der Betreiber verlässt sich darauf, dass „die Handwerker das schon machen“.
  • Ungeeignete Löschmittel: Ein zufällig vorhandener Feuerlöscher ersetzt nicht die zur Arbeit passende Bereitstellung (ggf. zusätzlich Löschdecke, Wassereimer, angeschlossener C-Schlauch).

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich auch für kurze Lötarbeiten einen Erlaubnisschein?

Ja, sobald außerhalb ständiger, dafür eingerichteter Arbeitsplätze gearbeitet wird – die Dauer der Arbeiten spielt keine Rolle. Gerade „kleine“ Arbeiten werden unterschätzt, weil die Schutzmaßnahmen entfallen, die ein fester Schweißarbeitsplatz baulich mitbringt.

Wer darf den Erlaubnisschein ausstellen?

Der Betreiber bzw. eine von ihm beauftragte, fachkundige Person – etwa der Brandschutzbeauftragte, die Führungskraft des Bereichs oder eine entsprechend unterwiesene Person. Wichtig ist, dass sie die örtlichen Gefahren beurteilen kann und die Befugnis hat, Maßnahmen verbindlich anzuordnen.

Wie lange muss die Nachkontrolle dauern?

Das legt der Erlaubniserteiler nach der Gefährdung fest. Üblich sind wiederholte Kontrollen über mehrere Stunden nach Abschluss der Arbeiten; bei hoher Brandlast (z. B. Dachdämmung) entsprechend länger. Entscheidend ist, dass die Dauer vorher festgelegt und die letzte Kontrolle dokumentiert wird.

Ist die Vorlage rechtsverbindlich – reicht sie für meinen Betrieb?

Die Vorlage bildet den anerkannten Ablauf nach DGUV Information 205-002 und VdS 2008 ab und dient der Orientierung. Maßgeblich sind immer Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung und ggf. Vorgaben Ihres Sachversicherers. Im Zweifel unterstützen wir Sie bei der Anpassung an Ihren Betrieb.

Quellen & Regelwerke

  • ArbSchG §§ 5–6 – Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Information 205-002 – Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
  • VdS 2008 – Feuergefährliche Arbeiten – Richtlinien für den Brandschutz
  • Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Sachversicherers

Hinweis: Allgemeine Information (Stand Juli 2026), keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die jeweils geltenden Regelwerke sowie ggf. Vorgaben des Sachversicherers.