Brandschutz-Prüffristen: Was wann geprüft werden muss

Brandschutz endet nicht mit dem Einbau – er muss regelmäßig geprüft und gewartet werden. Wer Fristen versäumt, riskiert Bußgelder, Haftung und im Schadenfall den Versicherungsschutz. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfintervalle im betrieblichen Brandschutz. (Stand: Mai 2026 – maßgeblich sind die jeweils geltenden Regelwerke und Herstellerangaben.)

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Auf einen Blick

  • Feuerlöscher: i. d. R. alle 2 Jahre Wartung.
  • Brandmeldeanlagen: vierteljährliche Inspektion, jährliche Wartung.
  • RWA/Rauchabzug & Sicherheitsbeleuchtung: u. a. monatliche Funktionsprobe, jährliche Wartung.
  • Feststellanlagen: monatlich durch Betreiber, jährlich durch Sachkundige.
  • Sachverständigenprüfung technischer Anlagen nach (M)VV TB bzw. Sonderbauvorschriften.

Warum Prüffristen so wichtig sind

Brandschutztechnische Einrichtungen müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Dafür schreiben Verordnungen und Normen wiederkehrende Prüfungen vor. Die rechtliche Verantwortung trägt der Betreiber/Arbeitgeber – inklusive der lückenlosen Dokumentation. Fehlt ein Prüfnachweis, gilt die Wartung im Zweifel als nicht erfolgt.

Die wichtigsten Prüfintervalle im Überblick

  • Tragbare Feuerlöscher: Wartung i. d. R. alle 2 Jahre durch eine befähigte Person; je nach Gerät zusätzliche innere Prüfung in längeren Abständen.
  • Brandmeldeanlagen (DIN 14675 / DIN VDE 0833): regelmäßige Betreiberkontrollen, vierteljährliche Inspektion und jährliche Instandhaltung durch eine Fachfirma.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA): üblich sind monatliche Funktionsproben und eine jährliche Fachwartung.
  • Sicherheits-/Notbeleuchtung (DIN VDE 0108): monatliche Funktionstests, jährlicher Dauertest.
  • Feststellanlagen an Feuerschutzabschlüssen (DIN 14677): monatlich durch den Betreiber, jährlich durch Sachkundige.
  • Feuer-/Rauchschutztüren: mindestens jährliche Prüfung der Funktion (Selbstschließung, Dichtungen).
  • Wandhydranten/Löschwassertechnik & Sprinkler: nach einschlägigen Normen, meist jährliche Wartung.

Prüfung durch Sachverständige: die (M)VV TB

Neben den Normen regelt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – umgesetzt als VV TB des jeweiligen Bundeslandes – u. a. die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen durch anerkannte Sachverständige (z. B. bei Sonderbauten). Häufig genannt ist ein Prüfturnus von rund drei Jahren sowie eine Prüfung vor Inbetriebnahme. Maßgeblich ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung und die zugehörige Prüfverordnung (z. B. PrüfVO/SPrüfV).

Dokumentation nicht vergessen

Jede Prüfung gehört nachvollziehbar dokumentiert (Prüfberichte, Prüfplaketten, Wartungsverträge). Das schützt im Schadenfall und bei Behördenkontrollen. Ein Prüf- und Wartungsplan mit Erinnerungen verhindert, dass Fristen unbemerkt verstreichen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

In der Regel alle zwei Jahre durch eine befähigte Person. Je nach Gerät und Einsatzbedingungen können andere Intervalle oder zusätzliche Prüfungen gelten – maßgeblich sind Herstellerangaben und die Gefährdungsbeurteilung.

Was regelt die (M)VV TB bei den Prüffristen?

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (als Landes-VV TB eingeführt) regelt u. a. die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen durch anerkannte Sachverständige, vor allem bei Sonderbauten. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der jeweiligen Landesfassung und Prüfverordnung.

Wer ist für die Prüfungen verantwortlich?

Der Betreiber bzw. Arbeitgeber. Er kann die Durchführung an Fachfirmen/Sachverständige vergeben, bleibt aber für Einhaltung und Dokumentation verantwortlich.

Quellen & Regelwerke

  • ArbStättV / ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
  • BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln
  • (M)VV TB – Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen / Landes-VV TB; Prüfverordnungen der Länder (PrüfVO/SPrüfV)
  • DIN 14675 / DIN VDE 0833 (BMA), DIN VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung), DIN 14677 (Feststellanlagen), DIN 18232 (RWA)
  • DGUV Information 205-040 – Wartung/Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen

Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Beratung. Die konkreten Prüffristen richten sich nach den geltenden Verordnungen, Normen, der eingeführten Landes-VV TB, dem Brandschutzkonzept und den Herstellerangaben im Einzelfall.