Brände gehören zu den größten Risiken für Unternehmen – sie gefährden Menschenleben und können existenzbedrohende Schäden verursachen. Eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz spielt der Brandschutzbeauftragte: der fachkundige Ansprechpartner, der die Geschäftsführung in einem Bereich entlastet, in dem Fehler teuer werden.
Auf einen Blick
- Der Brandschutzbeauftragte berät und überwacht den Brandschutz – die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
- Keine generelle Pflicht: u. a. Industriebau ab 5.000 m², Verkaufsstätten ab 2.000 m², Sonderbauten und behördliche Auflagen.
- Ausbildung nach DGUV Information 205-003 / vfdb 12-09/01: mind. 64 Unterrichtseinheiten.
- Fortbildung: mind. 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und speziell ausgebildete Person, die den betrieblichen Brandschutz koordiniert und überwacht. Seine Aufgabe ist es, die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt eine Stabsfunktion wahr und ist organisatorisch unmittelbar der Unternehmensleitung zugeordnet. Er berät und unterstützt – die rechtliche Gesamtverantwortung für den Brandschutz verbleibt jedoch beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren, sondern nur durch die Übertragung konkreter Aufgaben organisatorisch absichern.
Abgrenzung: Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Beide Funktionen werden häufig verwechselt. Der Brandschutzhelfer wird nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Technischen Regel ASR A2.2 benannt und ist für das Verhalten im Ernstfall zuständig – etwa das Bedienen von Feuerlöschern und die Unterstützung der Räumung. Der Brandschutzbeauftragte ist dagegen die übergeordnete Fachfunktion, die den Brandschutz im gesamten Betrieb organisiert, plant und überwacht.
Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Die konkreten Aufgaben werden vom Arbeitgeber im Bestellungsschreiben festgelegt und orientieren sich an der DGUV Information 205-003. Typische Aufgaben sind:
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C)
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf Brand- und Explosionsgefahren
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeiten (z. B. Schweiß- und Trennarbeiten) und beim Umgang mit brennbaren Stoffen
- Mitwirkung bei Planung, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Nutzungsänderungen
- Organisation und Durchführung von Brandschutzbegehungen und Eigenkontrollen
- Planung von Räumungsübungen sowie Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
- Überwachung der Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Flucht- und Rettungswege, Feststellanlagen)
- Dokumentation von Mängeln und Meldung an die Unternehmensleitung
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr, Sachversicherern und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Diese Aufgaben sind in der DGUV Information 205-003 beschrieben, die inhaltsgleich auch als vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111 veröffentlicht wird.
Rechtliche Grundlagen und Pflicht zur Bestellung
Eine bundesweit einheitliche, allgemeine Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt es nicht. Die Pflicht ergibt sich vielmehr aus einzelnen Verordnungen, Sonderbauvorschriften und behördlichen Auflagen. Ein Brandschutzbeauftragter ist insbesondere erforderlich bei:
- Industriebauten mit einer Fläche von mehr als 5.000 m² (Muster-Industriebau-Richtlinie, MIndBauRL)
- Verkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2.000 m² (Muster-Verkaufsstättenverordnung, MVkVO)
- Sonderbauten wie Hochhäuser, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Versammlungsstätten – je nach Landesbauordnung und Sonderbauverordnung
- Vorgaben im Baugenehmigungsbescheid bzw. Brandschutzkonzept
- Auflagen von Sachversicherern oder Anforderungen aus dem betrieblichen Gefährdungspotenzial
Die Anforderungen variieren je nach Bundesland, Gebäudeart und Nutzung. Prüfen Sie die einschlägigen Vorschriften und Auflagen im Einzelfall – auch eine freiwillige Bestellung kann Haftungsrisiken senken und den Versicherungsschutz sichern.
Ausbildung und Qualifikation
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten richtet sich nach der DGUV Information 205-003 bzw. der vfdb-Richtlinie 12-09/01 (aktuelle Fassung 2020). Sie umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (in Präsenzphasen) und schließt mit einer Prüfung ab. Die Ausbildung kann modular und teilweise als Online-Lernphase erfolgen, muss aber innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Typische Inhalte sind:
- Rechtliche Grundlagen und Regelwerke des Brandschutzes
- Brandlehre, Brand- und Explosionsgefahren
- Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
- Erstellung von Brandschutzordnungen sowie Flucht- und Rettungsplänen
Fortbildungspflicht
Damit die Bestellung wirksam bleibt, muss sich der Brandschutzbeauftragte regelmäßig fortbilden: mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Wird die Tätigkeit länger als drei Jahre nicht ausgeübt oder keine Fortbildung nachgewiesen, ist in der Regel eine erneute Grundausbildung erforderlich.
Vorteile für Unternehmen
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bietet weit mehr als das Erfüllen einer Vorschrift:
- Höhere Sicherheit für Beschäftigte, Kunden und Sachwerte
- Reduzierung von Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Führungskräfte
- Strukturierte, nachweisbare Organisation des Brandschutzes
- Bessere Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
- Erhalt des Versicherungsschutzes durch Erfüllung von Obliegenheiten
- Höheres Sicherheitsbewusstsein in der gesamten Belegschaft
Intern oder extern bestellen?
Der Brandschutzbeauftragte kann ein qualifizierter eigener Mitarbeiter sein oder als externer Dienstleister bestellt werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Bestellung oft wirtschaftlicher: Sie sichert aktuelles Fachwissen, vermeidet Interessenkonflikte und stellt die kontinuierliche Fortbildung sicher, ohne eigene Personalkapazitäten dauerhaft zu binden.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht generell. Eine Pflicht ergibt sich aus Sonderbauvorschriften (z. B. Industriebau-Richtlinie ab 5.000 m², Verkaufsstättenverordnung ab 2.000 m²), aus behördlichen Auflagen im Brandschutzkonzept oder aus Vorgaben des Versicherers.
Wer darf Brandschutzbeauftragter werden?
Jede zuverlässige Person mit einer abgeschlossenen Ausbildung nach DGUV Information 205-003 / vfdb-Richtlinie 12-09/01. Das kann ein interner Mitarbeiter oder ein externer Fachdienstleister sein.
Wie lange ist die Ausbildung gültig?
Die Qualifikation bleibt erhalten, solange die Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren nachgewiesen wird.
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Jetzt beraten lassenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachpersonal. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen.