2026 bringt im Brandschutz keine Revolution – aber mehrere Entwicklungen, die Unternehmen auf dem Schirm haben sollten. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich zuletzt geändert hat und worauf Betriebe jetzt achten sollten. (Stand: Mai 2026 – den verbindlichen Stand bitte stets bei den genannten Stellen prüfen.)
Auf einen Blick
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" wurde 2025 geändert (Thema Brandschutzbeauftragte).
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" wurde Ende 2024 aktualisiert.
- Lithium-Ionen-Batterien bleiben ein Schwerpunkt (DGUV Information 205-041).
- Die EU-PFAS-Beschränkung betrifft zunehmend Feuerlöschschäume.
- Trend: digitale Dokumentation von Prüfungen und Wartungen.
Aktualisierte Regelwerke im Blick behalten
Gleich zwei Arbeitsstättenregeln wurden zuletzt angepasst und wirken 2026 weiter: die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (Änderung im Mai 2025, u. a. zur Behandlung von Brandschutzbeauftragten) und die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" (Änderung im November 2024). Was das konkret bedeutet, lesen Sie im Beitrag Aktualisierte Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Lithium-Ionen-Batterien bleiben Schwerpunkt
Akkus in Werkzeugen, Flurförderzeugen und Energiespeichern sind in vielen Betrieben Alltag – und ein Dauerthema im Brandschutz. Maßgeblich ist die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien". Grundlagen zum sicheren Lagern und Laden finden Sie im Beitrag Brandschutz bei Lithium-Ionen-Batterien.
PFAS-Beschränkung bei Löschschäumen
Die EU beschränkt PFAS („Ewigkeitschemikalien") zunehmend – das betrifft auch fluorhaltige Feuerlöschschäume. Nach der EU-Verordnung (EU) 2025/1988 dürfen PFAS-haltige Feuerlöschschäume z. B. nur noch bis 23. Oktober 2026 in Verkehr gebracht werden; die Nutzung vorhandener Geräte ist je nach Anwendung noch bis 31. Dezember 2030 möglich. Betriebe sollten ihre Bestände prüfen – den verbindlichen Zeitplan veröffentlicht das Umweltbundesamt (siehe Quellen).
Trend: digitale Dokumentation
Unabhängig von einzelnen Vorschriften zeichnet sich ein klarer Trend ab: Prüfungen, Wartungen und Unterweisungen werden zunehmend digital dokumentiert (digitale Prüfbücher, Nachweise, Erinnerungen). Das ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht, erleichtert aber Nachweise gegenüber Behörden und Versicherern erheblich.
Was Betriebe jetzt tun sollten
- Gefährdungsbeurteilung auf Aktualität prüfen
- Brandschutzordnung und Unterweisungen an Änderungen anpassen
- Löschmittel-Bestände auf PFAS-haltige Schäume prüfen
- Lager- und Ladekonzept für Akkus überprüfen
- Wartungs- und Prüfnachweise vollständig und nachvollziehbar führen
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es 2026 ein großes neues Brandschutzgesetz?
Nein, keine einzelne große Reform. Relevanter sind die fortwirkenden ASR-Änderungen (A2.2, A2.3), die Anforderungen an Lithium-Ionen-Batterien und die EU-PFAS-Beschränkung bei Löschschäumen.
Müssen wir PFAS-haltige Löschschäume sofort entsorgen?
Nicht pauschal – es gelten Übergangsfristen, die je nach Anwendung unterschiedlich sind. Prüfen Sie Ihre Bestände und den verbindlichen Zeitplan beim Umweltbundesamt.
Ist die digitale Dokumentation Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur digitalen Form gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Prüfungen und Wartungen nachvollziehbar dokumentiert sind – digital ist dabei praktisch und zunehmend Standard.
Quellen & Regelwerke
- BAuA – ASR-Übersicht (A2.2, A2.3): baua.de
- DGUV Information 205-041 – Lithium-Ionen-Batterien: publikationen.dguv.de
- Umweltbundesamt – PFAS in Feuerlöschschäumen: umweltbundesamt.de
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand Mai 2026) und ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachpersonal. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Regelwerke und behördlichen Auflagen in ihrer aktuellen Fassung.