ASR 2025: Aktualisierte Arbeitsstättenregeln im Überblick

ASR

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Auch 2025 gab es Änderungen – und eine davon betrifft direkt den Brandschutz. Dieser Beitrag erklärt, was die ASR sind, was sich 2025 geändert hat und was Betriebe daraus mitnehmen sollten.

Auf einen Blick

  • ASR konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik wieder.
  • Wer sie einhält, kann von der Vermutungswirkung ausgehen (Anforderungen gelten als erfüllt).
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" wurde am 23. Mai 2025 geändert (3. Änderung).
  • Empfehlung bleibt: ab mehr als 100 Beschäftigten am Standort ein Brandschutzbeauftragter (Qualifikation nach DGUV 205-003).

Was sind die ASR – und warum sind sie wichtig?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht. Wendet ein Arbeitgeber die ASR an, darf er davon ausgehen, dass er die entsprechenden Anforderungen der ArbStättV erfüllt (sogenannte Vermutungswirkung). Stand Mitte 2024 umfasste das Regelwerk 21 ASR.

Die wichtigste Änderung 2025 für den Brandschutz: ASR A2.2

Am 23. Mai 2025 wurde die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" geändert (3. Änderung, GMBl 2025, S. 365). Konkret wurden die Begriffsbestimmung 3.10 und der eigene Abschnitt 7.4 „Brandschutzbeauftragte" gestrichen und in einem neuen Hinweis zu Abschnitt 7.1 „Organisatorische Brandschutzmaßnahmen" zusammengefasst.

Wichtig: Das Thema entfällt nicht. Brandschutzbeauftragte werden weiterhin behandelt – die Empfehlung, ab mehr als 100 Beschäftigten am Standort einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen (Qualifikation nach DGUV Information 205-003), bleibt bestehen.

Weitere relevante Änderungen (2024/2025)

Auch andere Arbeitsstättenregeln wurden zuletzt angepasst bzw. neu veröffentlicht, unter anderem:

  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" – zuletzt geändert im November 2024 (u. a. dynamische optische Sicherheitsleitsysteme, Ausnahmen bei Sicherheitsbeleuchtung)
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" – Ergänzung im Bereich Fußböden (Mai 2025)
  • ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien" (2025 bekanntgemacht)

Den jeweils verbindlichen, aktuellen Stand aller ASR veröffentlicht die BAuA in einer tabellarischen Übersicht mit den vollständigen PDF-Texten (siehe Quellen).

Was bedeutet das für Betriebe?

  • Brandschutzorganisation und Dokumente (z. B. Brandschutzordnung, Unterweisungen) gelegentlich auf Aktualität prüfen
  • bei mehr als 100 Beschäftigten am Standort die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten prüfen
  • die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage aktuell halten
  • im Zweifel den aktuellen ASR-Stand bei der BAuA abgleichen

Häufige Fragen (FAQ)

Sind die ASR verpflichtend?

Die ASR sind keine Rechtsverordnung, konkretisieren aber die verbindliche Arbeitsstättenverordnung. Wer sie anwendet, kann von der Vermutungswirkung ausgehen. Weicht man ab, muss man ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen.

Brauchen wir nach der ASR-A2.2-Änderung weiterhin einen Brandschutzbeauftragten?

Die Empfehlung besteht fort: ab mehr als 100 Beschäftigten am Standort wird ein Brandschutzbeauftragter empfohlen. Unabhängig davon kann sich eine Pflicht aus Sonderbauvorschriften, Baugenehmigung oder Versicherer-Vorgaben ergeben.

Wo finde ich den aktuellen Stand der ASR?

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort gibt es eine Übersicht aller ASR samt PDF-Texten und Änderungsbekanntmachungen.

Quellen & Regelwerke

  • BAuA – ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände": baua.de
  • BAuA – ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge": baua.de
  • BAuA – Übersicht aller Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR): baua.de
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): gesetze-im-internet.de

Brandschutz an die aktuellen Regeln anpassen

Wir prüfen, ob Ihre Brandschutzorganisation den aktuellen Anforderungen entspricht, und unterstützen bei Brandschutzordnung, Unterweisung und der Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachpersonal. Maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung der ASR sowie die einschlägigen Gesetze und behördlichen Auflagen.