Im Notfall muss es schnell gehen – und genau hier zeigt sich, ob ein Gebäude gut vorbereitet ist. Ein weit verbreiteter Irrtum: „Im Ernstfall räumt und evakuiert die Feuerwehr." Das ist ein Trugschluss. Die Verantwortung liegt zuerst beim Betreiber. Dieser Beitrag erklärt die Begriffe, die Pflichten und den besonderen Schutz von Menschen, die sich nicht selbst retten können.
Auf einen Blick
- Räumung = schnelles Verlassen über Flucht- und Rettungswege.
- Evakuierung = geplant, umfassender, oft mit Unterbringung.
- Die Feuerwehr räumt nicht – verantwortlich ist der Betreiber/Arbeitgeber.
- Pflichten: Brandschutzordnung, Räumungshelfer, Übungen, Flucht- und Rettungspläne.
- Vulnerable Personengruppen brauchen besondere Konzepte (z. B. PEEP, sichere Bereiche).
Räumung oder Evakuierung – wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber Unterschiedliches:
- Räumung: das rasche Verlassen eines Gebäudes oder Gefahrenbereichs. Die Personen bringen sich selbstständig über die Flucht- und Rettungswege in Sicherheit – meist kurzfristig und auf den unmittelbaren Bereich bezogen.
- Evakuierung: die geplante, oft längerfristige Verbringung von Personen aus einem Gefahrenbereich – häufig verbunden mit der Unterbringung an einem sicheren Ort.
Im betrieblichen Alltag geht es im Brandfall meist um eine Räumung – schnell raus, an einen sicheren Sammelplatz. Der Begriff „Evakuierung" wird umgangssprachlich oft synonym verwendet.
Der große Trugschluss: „Die Feuerwehr räumt das schon"
Viele gehen davon aus, die Feuerwehr kümmere sich im Ernstfall um Räumung und Evakuierung. Tatsächlich konzentriert sich die Feuerwehr auf die Brandbekämpfung und die Rettung von Personen, die sich nicht selbst retten können. Die geordnete Räumung des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Betreibers bzw. Arbeitgebers – und sie muss vor dem Eintreffen der Feuerwehr funktionieren.
Pflichten des Betreibers / Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen für den Brand- und Notfall treffen. Dazu gehören insbesondere:
- Brandschutzordnung (insbesondere Teil B und C nach DIN 14096) mit Verhalten im Brandfall
- Festlegung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
- Flucht- und Rettungspläne sowie eine wirksame Alarmierung
- Benennung und Ausbildung von Räumungs-/Evakuierungshelfern
- Festlegung von Sammelplätzen und einer Vollzähligkeitskontrolle
- Regelmäßige Räumungsübungen und Unterweisungen
Die rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge). Für bestimmte Gebäude (Sonderbauten) kommen weitergehende Anforderungen hinzu.
Besonderer Schutz: vulnerable Personengruppen
„Vulnerable Personengruppen" sind Menschen, die sich im Notfall nicht oder nur eingeschränkt selbst in Sicherheit bringen können. Dazu zählen u. a.:
- Menschen mit körperlichen Einschränkungen (z. B. Rollstuhlnutzende, gehbehinderte Personen)
- Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung
- Menschen mit kognitiven Einschränkungen
- Ältere und pflegebedürftige Personen
- Kinder (z. B. in Kitas und Schulen) sowie Patientinnen und Patienten in Kliniken
Für diese Gruppen reicht ein Standard-Räumungsplan oft nicht aus – es braucht angepasste Konzepte:
- Horizontale / phasenweise Evakuierung: Personen werden zunächst in einen benachbarten, brandschutztechnisch abgetrennten Bereich derselben Etage gebracht. Das verschafft Zeit, weil das Tragen über Treppen sehr aufwändig ist. Häufig in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
- Persönlicher Notfall-Evakuierungsplan (PEEP): ein individueller Plan, der festhält, welche Unterstützung und welche Hilfsmittel eine bestimmte Person benötigt.
- Sichere Bereiche („Areas of Refuge") mit Kommunikationsmöglichkeit, in denen auf Hilfe gewartet werden kann.
- Evakuierungshilfen wie Evakuierungsstühle für Treppenhäuser, Rettungstücher oder -matratzen.
- Zwei-Sinne-Prinzip: Alarmierung optisch und akustisch, damit auch Menschen mit Sinnesbehinderung erreicht werden.
Je nach Gebäude und Nutzung ergeben sich die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung, den Sonderbauvorschriften und ergänzenden Regelungen (z. B. zur Barrierefreiheit). Welche Maßnahmen konkret nötig sind, hängt vom Einzelfall ab.
Warum Übungen so wichtig sind
Ein Räumungskonzept wirkt nur, wenn es im Ernstfall ohne Nachdenken funktioniert. Regelmäßige Räumungsübungen decken Schwachstellen auf (verstellte Wege, unklare Zuständigkeiten, fehlende Hilfsmittel) und geben Sicherheit – besonders dort, wo vulnerable Personen betreut werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Räumt die Feuerwehr im Brandfall das Gebäude?
Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Die Feuerwehr bekämpft den Brand und rettet Personen, die sich nicht selbst retten können. Die geordnete Räumung ist Aufgabe des Betreibers/Arbeitgebers und muss vorher organisiert sein.
Brauchen wir Räumungs-/Evakuierungshelfer?
In aller Regel ja. Benannte und geschulte Helfer sorgen dafür, dass die Räumung geordnet abläuft, Bereiche kontrolliert werden und am Sammelplatz die Vollzähligkeit geprüft wird. Umfang und Zahl richten sich nach Gebäude und Nutzung.
Was ist ein PEEP?
PEEP steht für Personal Emergency Evacuation Plan (P = Personal, E = Emergency, E = Evacuation, P = Plan) – ein persönlicher Notfall-Evakuierungsplan für Menschen, die im Notfall Unterstützung brauchen. Er legt individuell fest, welche Hilfe und welche Hilfsmittel nötig sind, um die Person sicher in Sicherheit zu bringen.
Quellen & Regelwerke
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- DGUV Information 205-033 – Alarmierung und Evakuierung
- DIN 14096 – Brandschutzordnung (Teile A/B/C)
- Regelungen zur Barrierefreiheit (z. B. BGG) und einschlägige Sonderbauvorschriften
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information (Stand Mai 2026) und ersetzt keine individuelle Planung. Welche Maßnahmen, Helfer und Konzepte konkret erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen Nutzung, der Landesbauordnung, den Sonderbauvorschriften und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.