Bei Brandschutzbegehungen tauchen immer wieder dieselben Mängel auf – und die meisten sind leicht vermeidbar. Wer sie kennt, spart Ärger mit Behörde und Versicherer und erhöht die Sicherheit im Betrieb. Hier sind die häufigsten Schwachstellen und wie Sie sie abstellen.
Auf einen Blick
- Zugestellte Flucht- und Rettungswege sind der Klassiker.
- Verkeilte Brandschutztüren heben den Schutz auf.
- Veraltete Flucht- und Rettungspläne.
- Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein/Nachkontrolle.
- Fehlende Nachweise für Wartung und Prüfung.
Die häufigsten Mängel im Detail
- Blockierte Rettungswege: abgestellte Paletten, Möbel, Lieferungen oder Müll in Fluren und vor Notausgängen. Rettungswege müssen jederzeit frei und nutzbar sein.
- Verkeilte oder festgestellte Brandschutztüren: mit Keilen offengehaltene Türen können im Brandfall nicht schließen. Wenn Türen offen stehen sollen, ist eine zugelassene Feststellanlage nötig.
- Veraltete Flucht- und Rettungspläne: Pläne, die bauliche Änderungen nicht abbilden, führen in die Irre.
- Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein: Schweißen, Trennen, Löten ohne schriftliche Erlaubnis und Brandwache/Nachkontrolle.
- Defekte oder überfällige Technik: nicht gewartete Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung oder RWA.
- Fehlende Kennzeichnung: verdeckte oder fehlende Sicherheitszeichen, Löscher nicht auffindbar.
- Brennbare Lasten in Technikräumen, Treppenhäusern oder an Fassaden.
- Unklare Zuständigkeiten & fehlende Nachweise: niemand fühlt sich verantwortlich, Protokolle fehlen.
Viele dieser Mängel sind nicht nur Sicherheitsrisiken, sondern auch Obliegenheitsverletzungen – im Schadenfall kann das den Versicherungsschutz gefährden.
So vermeiden Sie die Klassiker
- Regelmäßige Eigenbegehungen (z. B. vierteljährlich) mit Checkliste.
- Mängel mit Foto und Frist dokumentieren und beheben.
- Klare Zuständigkeiten festlegen (wer prüft was?).
- Wartung/Prüfung fristgerecht und nachweisbar – siehe Prüffristen.
- Beschäftigte regelmäßig unterweisen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft sollten wir selbst begehen?
Ein bewährter Rhythmus sind vierteljährliche Eigenbegehungen, dokumentiert mit Mängelliste. Die genaue Frequenz hängt von Nutzung und Risiko ab.
Dürfen Brandschutztüren offen stehen?
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die im Brandfall automatisch schließt. Keile, Haken oder Türstopper sind unzulässig.
Was ist bei Heißarbeiten zu beachten?
Vor Schweiß-, Trenn- oder Lötarbeiten sollte ein schriftlicher Erlaubnisschein ausgestellt werden, inkl. Schutzmaßnahmen, Brandwache und Nachkontrolle des Bereichs.
Quellen & Regelwerke
- ArbStättV / ASR A2.2 & A2.3 (Maßnahmen gegen Brände, Fluchtwege)
- DGUV Informationen zum betrieblichen Brandschutz
- Hinweise der Sachversicherer / VdS
Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und das Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes.