Im Ernstfall zählt jede Minute – und die Feuerwehr muss mit ihren Fahrzeugen ungehindert bis ans Gebäude kommen. Zugeparkte oder zugestellte Feuerwehrzufahrten sind ein unterschätztes, aber häufiges Problem. Dieser Beitrag zeigt, worauf Betreiber achten müssen.
Auf einen Blick
- Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen müssen jederzeit frei sein.
- Maßgeblich ist die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Muster der Länder).
- Typische Verstöße: Falschparker, Lager, Container, Bepflanzung.
- Kennzeichnung und Beschilderung sind wichtig – und durchzusetzen.
- Verantwortlich ist der Betreiber/Eigentümer.
Warum freie Zufahrten lebenswichtig sind
Lösch- und Rettungsfahrzeuge sind groß und schwer. Sie brauchen ausreichend breite, tragfähige und kurvengängige Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen, um z. B. Drehleitern einzusetzen. Ist die Zufahrt blockiert, verzögert sich der Einsatz – mit potenziell fatalen Folgen.
Was geregelt ist
Die Anforderungen ergeben sich aus der Landesbauordnung in Verbindung mit der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (in den meisten Ländern auf Basis eines Mustertexts). Geregelt sind u. a. Mindestbreiten, Tragfähigkeit, Kurvenradien, lichte Höhe sowie Lage und Größe von Aufstellflächen. Die konkreten Maße hängen vom Gebäude und der Landesregelung ab.
Typische Verstöße
Häufig blockieren parkende Fahrzeuge, abgestellte Container, Paletten oder Mülltonnen, Anhänger, Baustelleneinrichtungen oder zugewachsene Bepflanzung die Zufahrt. Auch Poller und Ketten ohne Feuerwehrschlüssel können zum Hindernis werden.
So halten Betreiber Zufahrten frei
- Kennzeichnen und beschildern („Feuerwehrzufahrt – freihalten").
- Markierungen (z. B. Sperrflächen) instand halten.
- Regeln durchsetzen: Mitarbeitende informieren, Falschparker konsequent ahnden.
- Keine dauerhafte Nutzung als Lager-, Abstell- oder Parkfläche.
- Schließsysteme an Schranken/Pollern mit der Feuerwehr abstimmen (z. B. Feuerwehrschlüsseldepot).
- In Eigenbegehungen regelmäßig kontrollieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf man kurz auf der Feuerwehrzufahrt halten?
Nein. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sind dauerhaft freizuhalten – auch kurzes Halten kann im Ernstfall den Einsatz blockieren und wird in der Regel geahndet.
Wer ist für die Freihaltung verantwortlich?
Der Betreiber bzw. Eigentümer. Er muss für Kennzeichnung, Instandhaltung und die Durchsetzung der Freihaltung sorgen.
Welche Maße gelten konkret?
Das richtet sich nach der Landesbauordnung und der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr des jeweiligen Bundeslandes sowie dem Brandschutzkonzept – daher keine pauschalen Werte.
Quellen & Regelwerke
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (Mustertext der Länder)
- DIN 14090 – Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die geltende Landesbauordnung, die einschlägige Richtlinie und das Brandschutzkonzept im Einzelfall.