Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B und C erklärt

Die Brandschutzordnung ist die zentrale Hausregel für den Brandfall – klar gegliedert in drei Teile (A, B, C) nach DIN 14096. Sie sagt jedem im Gebäude, wie er sich verhalten muss. Dieser Beitrag erklärt die drei Teile aus Betreibersicht und worauf es bei der Erstellung ankommt.

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Auf einen Blick

  • Teil A: Aushang für alle Personen (kurz, plakativ).
  • Teil B: für Personen ohne besondere Aufgaben (z. B. Beschäftigte).
  • Teil C: für Personen mit besonderen Aufgaben (z. B. Brandschutzhelfer).
  • Grundlage ist DIN 14096; abgestimmt auf das Gebäude.
  • Regelmäßig aktualisieren und unterweisen.

Wozu eine Brandschutzordnung?

Sie bündelt die Regeln zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zu den Aufgaben einzelner Personen. So ist im Ernstfall klar, wer was tut – vom Alarmieren über das Räumen bis zur Unterstützung der Feuerwehr. Ob und in welchem Umfang eine Brandschutzordnung gefordert ist, ergibt sich aus Bauordnungsrecht, Auflagen und der Gefährdungsbeurteilung.

Teil A – Aushang

Ein kurzer, gut sichtbarer Aushang (häufig im DIN-A4-Format) mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, löschen (wenn gefahrlos). Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, auch Besucher.

Teil B – für Personen ohne besondere Aufgaben

Richtet sich an Personen, die sich länger im Gebäude aufhalten (z. B. Beschäftigte), aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Teil B enthält ausführlichere Regeln zur Brandverhütung, zu Flucht- und Rettungswegen, Melde- und Alarmierungswegen und zum Verhalten im Brandfall. Er wird ausgehändigt und in Unterweisungen vermittelt.

Teil C – für Personen mit besonderen Aufgaben

Richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutz-/Räumungshelfer, Verantwortliche). Teil C beschreibt deren konkrete Pflichten und Abläufe – vor, während und nach einem Brand.

Die Brandschutzordnung muss zum realen Gebäude passen (Wege, Sammelplatz, Alarmierung). Eine Standardvorlage ohne Anpassung an Ihren Betrieb ist im Ernstfall wenig wert.

Erstellen & aktuell halten

  • Inhalte auf Gebäude und Nutzung abstimmen (Flucht-/Rettungswege, Sammelplatz, Meldewege).
  • Mit Flucht- und Rettungsplänen sowie der Räumungsorganisation verzahnen.
  • Unterweisen: Teil B/C den jeweiligen Personen vermitteln (regelmäßig).
  • Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder neuen Erkenntnissen aktualisieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Teile braucht unser Betrieb?

Teil A (Aushang) ist die Basis. Teil B für Beschäftigte und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben kommen je nach Gebäude und Organisation hinzu. Der konkrete Umfang ergibt sich aus Auflagen und Gefährdungsbeurteilung.

Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Als Struktur ja, inhaltlich nein. Die Brandschutzordnung muss auf Ihr Gebäude und Ihre Abläufe zugeschnitten sein, sonst stimmt sie im Ernstfall nicht.

Wie oft aktualisieren?

Immer bei relevanten Änderungen (Umbau, Nutzung, Organisation) und im Übrigen regelmäßig auf Aktualität prüfen.

Quellen & Regelwerke

  • DIN 14096 – Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • ASR A2.3 – Flucht- und Rettungsplan; ASR A1.3 – Sicherheitskennzeichnung
  • Bauordnungsrecht / Auflagen / Gefährdungsbeurteilung

Hinweis: Allgemeine Information (Stand Mai 2026), keine individuelle Beratung. Ob und in welchem Umfang eine Brandschutzordnung erforderlich ist, richtet sich nach den geltenden Vorschriften, Auflagen und dem Brandschutzkonzept im Einzelfall.